2012-03-15Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit wieder verwendbaren... (BAHN-BKK Zentrale, Referat Verträge)
Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit im Eigentum der BAHN-BKK stehenden wieder verwendbaren Hilfsmitteln aus dem "Exklusiv-Pool" der BAHN-BKK. Geschuldet wird der Wiedereinsatz der Hilfsmittel aus dem "Exklusiv-Pool" der BAHN-BKK. Der Wiedereinsatz eines Hilfsmittels beinhaltet insbesondere die Auslieferung, Rückholung und Zwischenlagerung der Hilfsmittel. Die Vergütung erfolgt auf der Grundage von Auslieferungs- und Rückholpauschalen, mit denen alle vertraglichen Leistungen abgegolten werden. …
Ansicht der Beschaffung »