Beschaffungen: Betriebskrankenkasse Melitta Plus

18 archivierte Beschaffungen

Betriebskrankenkasse Melitta Plus war in der Vergangenheit ein Käufer von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.

Jüngste Beschaffungen durch Betriebskrankenkasse Melitta Plus

2020-07-29   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Golimumab, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2020-07-28   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Aripiprazol, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-26   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Golimumab, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-26   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Fondaparinux natrium,... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-26   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Piribedil, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-26   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Somatropin, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-26   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Lenograstim, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-26   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu der Wirkstoffkombination Fluticason &... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-26   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-26   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-26   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Sirolimus, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-07-26   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Testosteron, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-05-23   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Fosfomycin, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-05-23   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Molsidomin, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-05-23   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Methylphenidat... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-04-24   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Hydrocortison, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-04-24   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Ezetimib, ATC-Code:... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
2018-04-24   Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen Ezetimib | Simvastatin,... (Betriebskrankenkasse Melitta Plus)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden … Ansicht der Beschaffung »
Verwandte Suchen 🔍