2023-01-20Abschluss eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130c Abs. 1 SGB V zu Elbasvir, Grazoprevir ATC-Code: J05AP54 für... (BKK EWE)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden …
Ansicht der Beschaffung »
2020-11-25Abschluss eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Wirkstoff Morphin Sulfat, ATC-Code: N02AA01... (BKK EWE)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden …
Ansicht der Beschaffung »
2020-11-25Abschluss eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Wirkstoff Bempedoinsäure und Ezetimib... (BKK EWE)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden …
Ansicht der Beschaffung »
2020-11-25Abschluss eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Wirkstoff Bempedoinsäure (Nilemdo®),... (BKK EWE)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden …
Ansicht der Beschaffung »