Jüngste Beschaffungen durch Filmföderungsanstalt FFa
2022-03-09Beauftragung eines Dritten gem. § 166 FFG mit der Kontrolle der nach § 164 FFG zu meldenden Daten (Filmföderungsanstalt FFa)
Der § 146 i.V.m. § 151 FFG regelt die Finanzierung der Filmförderungsanstalt (FFA), diese erfolgt durch die Erhebung einer nach Untergruppen von Abgabe-schuldner*innen differenziert ausgestalteten Filmabgabe. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die systematische und regelmäßige Kontrolle dieser Filmabgaben durch Dritte.
Die Filmförderungsanstalt (FFA) beabsichtigt daher, diese Dienstleistung nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) und unter Berücksichtigung des Gesetzes gegen …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Verband der Filmverleiher e.V.