Jüngste Beschaffungen durch Landesamt für Finanzen -Zentralabteilung-
2012-11-05Paketdienstleistungen für Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern (Landesamt für Finanzen -Zentralabteilung-)
Beförderung von Frachtpostsendungen (Pakete) für Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern.
Der Begriff Beförderung umfasst das Abholen, den Transport bzw. die Versendung sowie die Auslieferung und Übergabe der Frachtpostsendungen an den Adressaten.
Als Frachtpostsendungen gelten adressierte Gegenstände mit einem Einzelgewicht über 1 kg oder einem Volumen, das sie von der Beförderung als Brief ausschließt, bis zu einem Gewicht von mindestens 31,5 kg.
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