2011-02-10Sanitätsdienst auf dem Oktoberfest München (Landeshauptstadt München)
Die Landeshauptstadt München (LHM) überträgt dem Auftragnehmer für die Dauer des Oktoberfestes die sanitätsdienstliche Betreuung der Veranstaltung. Sanitätsdienst in diesem Sinne bedeuted die im Auftrag der LHM erfolgende medizinische Absicherung des Oktoberfestes und die medizinische Betreuung der Patienten auf der Festwiese (vgl. Art. 2 Abs. 16 BayRDG). Der Sanitätsdienst umfasst lediglich die Erstversorgung (Erste Hilfe) und die Versorgung leichter Erkrankungen und Verletzungen. Für die Sicherstellung …
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