2022-08-30Unterbringung gefährlicher Hunde, V0530/2022, Ordnungsamt (Ordnungsamt Bremen)
Das Ordnungsamt Bremen als Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) ist als Ortspolizeibehörde der Stadtgemeinde Bremen für die Sicherstellung und Unterbringung gefährlicher Hunde im Stadtgebiet zuständig.
Aus tierschutzrechtlichen Erwägungen kommen nur Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) in Betracht, die für die Unterkunft der Tiere eine sichere, artgerechte Unterbringung in Bremen oder maximal in 60 Kilometer Entfernung zur Stadtgrenze der Stadtgemeinde Bremen gewähr-leisten.
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