Beschaffungen: Vorabbekanntmachung – Linienbündel „Blaustein“

Eine archivierte Beschaffung

Jüngste Beschaffungen durch Vorabbekanntmachung – Linienbündel „Blaustein“

2017-12-21   Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)... (Vorabbekanntmachung – Linienbündel „Blaustein“)
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis und teilweise in der Stadt Ulm sowie im Landkreis Göppingen. Betroffen sind die Linien 30a, 30c, 36, 37 und 38 im Linienbündel „Blaustein“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29. Juni 2015). Die Liniengenehmigungen enden zum 31. Dezember 2018. Alle weiteren Informationen können unter „VBM im Bündel Blaustein“ im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter … Ansicht der Beschaffung »