Beschaffungen: Vorabbekanntmachung – Linienbündel „Dornstadt“

Eine archivierte Beschaffung

Jüngste Beschaffungen durch Vorabbekanntmachung – Linienbündel „Dornstadt“

2018-06-26   Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)... (Vorabbekanntmachung – Linienbündel „Dornstadt“)
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis und teilweise in der Stadt Ulm. Betroffen sind die Buslinien 49 und 463 im Linienbündel „Dornstadt“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29.6.2015). Die Liniengenehmigungen enden zum 30.6.2019. Alle weiteren Informationen können unter „VBM im Bündel Dornstadt“ im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php … Ansicht der Beschaffung »