2016-09-02Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der... (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beabsichtigt bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen nach einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regularien des 4. Teils des GWB, nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge zu der Wirkstoffkombination aus Olmesartan und Amlodipin (ATC-Code: C09DB02) mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog. „open-house-Modell ‚ abzuschließen.
Die AOK Niedersachsen wird keine …
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2016-09-02Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der... (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beabsichtigt bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen nach einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regularien des 4. Teils des GWB, nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge zu der Wirkstoffkombination aus Olmesartan, Amlodipin und Hydrochlorothiazid (ATC-Code: C09DX03) mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog. „open-house-Modell ‚ abzuschließen.
Die AOK Niedersachsen …
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2015-03-02Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu rekombinanten... (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Zu rekombinanten Blutgerinnungsfaktor-VIII-Konzentraten welche gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2a AMG vom pharmazeutischen Unternehmer direkt an Krankenhäuser oder Ärzte abgegeben werden und vom hämostaseologisch qualifizierten Arzt im Rahmen der ärztlich kontrollierten Selbstbehandlung von Blutern an seine Patienten abgegeben werden, bietet die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien …
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2014-07-18Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der... (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beabsichtigt bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen nach einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regularien des 4. Teils des GWB, nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge zu der Wirkstoffkombination aus Olmesartan und Amlodipin (ATC-Code: C09DB02) mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog. „open-house-Modell“ abzuschließen.
Die AOK Niedersachsen wird keine …
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2014-06-26Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der... (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beabsichtigt bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen nach einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regularien des 4. Teils des GWB, nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge zu der Wirkstoffkombination aus Olmesartan, Amlodipin und Hydrochlorothiazid (ATC-Code: C09DX03) mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog. „open-house-Modell „ abzuschließen. Die AOK Niedersachsen …
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