2015-03-02   Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu rekombinanten... (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Zu rekombinanten Blutgerinnungsfaktor-VIII-Konzentraten welche gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2a AMG vom pharmazeutischen Unternehmer direkt an Krankenhäuser oder Ärzte abgegeben werden und vom hämostaseologisch qualifizierten Arzt im Rahmen der ärztlich kontrollierten Selbstbehandlung von Blutern an seine Patienten abgegeben werden, bietet die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien … Ansicht der Beschaffung »