2016-09-02Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der... (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beabsichtigt bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen nach einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regularien des 4. Teils des GWB, nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge zu der Wirkstoffkombination aus Olmesartan, Amlodipin und Hydrochlorothiazid (ATC-Code: C09DX03) mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog. „open-house-Modell ‚ abzuschließen.
Die AOK Niedersachsen …
Ansicht der Beschaffung »