2015-01-14Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der... (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beabsichtigt bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen nach einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regularien des 4. Teils des GWB, nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Brinzolamid und Timolol (ATC-Code: S01ED51) mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog. „open-house-Modell“ abzuschließen.
Die AOK Niedersachsen wird …
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2015-01-14Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der... (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beabsichtigt bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen nach einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regularien des 4. Teils des GWB, nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Travoprost und Timolol (ATC-Code: S01ED51) mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog. „open-house-Modell“ abzuschließen.
Die AOK Niedersachsen wird …
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