2021-09-01Flughafen München_2021-1003007_Instandhaltung und Ersatzteile GFA T1 (Flughafen München GmbH)
Am Flughafen München sind stationäre Anlagen für die Gepäckabfertigung vorhanden und nach § 6 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) in der Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen München als zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt.
Insbesondere sind dies die Gepäckförderanlagen im gesamten Terminal 1, der Halle F und dem Zentralgebäude.
Der Auftrag umfasst in Los 1 die technische Betreuung (Instandhaltung) der Anlagen im genannten Bereich sowie die eigenständige …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Airport Munich Logistics and Services GmbH