2015-03-05Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen... (AOK Nordost – Die Gesundheitskasse)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombination im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den unter Abschnitt …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:axicorp Pharma GmbH