Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Bestattungen Lieser e.K. erwähnt wird
2022-09-029EU/22 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag (Stadt Trier)
Gemäß den Bestimmungen des § 15 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz hat die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes zu erfolgen.
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Bestattungen Lieser e.K.