2020-05-28   FFH-Monitoring Pflanzen – Berichtsperiode 2020-2025 (Landesamt für Umwelt)
Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der … Ansicht der Beschaffung »
Erwähnte Lieferanten: Büro f. Naturschutz u. Landschaftsökologie Vollmer Büro für Vegetationskunde und Landschaftsökologie Dipl.-Geoökologe Arnbjörn Rudolph RenkerPlan WEHKE -Naturschutz & Landwirtschaft