2019-05-02Prüfung der Jahresrechnungen (AOK Baden-Württemberg)
Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV und den weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen der Kranken- und Pflegeversicherung und des Ausgleichs nach dem AAG für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 für die AOK Baden-Württemberg zu prüfen und Prüfberichte zu erstellen.
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Dr. Hans-Joachim Klemm Wirtschaftsprüfer...