2023-04-26Dienstleistungen für die Trendforschung (Norddeutscher Rundfunk)
Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einem Unternehmen.
Für die zu vergebenden Trendforschungsaufträge soll ein Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, auf dessen Grundlage Einzelaufträge vergeben werden. In dem Rahmenvertrag sind folglich nicht alle Bedingungen für die Einzelauftragsvergabe enthalten. Der Rahmenvertrag wird durch den jeweiligen Einzelauftrag konkretisiert. Er legt die konkrete Aufgabenstellung, den Leistungsumfang sowie den …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:GIM Gesellschaft für innovative Marktforschung