Anbieter: k.A., da weitere Vergabeverfahren nach § 4 Abs. 6 EG-VOL/A durchgeführt werden.
Eine archivierte Beschaffung
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter k.A., da weitere Vergabeverfahren nach § 4 Abs. 6 EG-VOL/A durchgeführt werden. erwähnt wird