2020-12-01Geschäftsstelle der Expertenkommission Forschung und Innovation (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Neuordnung des Berichtswesens zu Forschung und Innovation vom 22.6.2006 wird die Bundesregierung aufgefordert, ab dem Jahre 2008 alle 2 Jahre Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit vorzulegen, die durch eine unabhängige Gruppe renommierter Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen verfasst und verantwortet werden. In den Zwischenjahren sollen darüber hinaus Kurzgutachten zur technologischen Leistungsfähigkeit verfasst …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:SV gemeinnützige Gesellschaft für...