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Öffentliches Auftragswesen in Deutschland
Anbieter: Zugelassen wurde: Hexal AG
Anbieter: Zugelassen wurde: Hexal AG
6 archivierte Beschaffungen
Zugelassen wurde: Hexal AG war in der Vergangenheit ein Lieferant von
medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
und
arzneimittel
.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter
Zugelassen wurde: 1 A Pharma GmbH
,
Zugelassen wurde: Abacus Medicine
,
zugelassen wurde: betapharm Arzneimittel GmbH
,
Zugelassen wurde: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG
,
Zugelassen wurde: Neuraxpharm Arzneimittel GmbH
,
Zugelassen wurde: ratiopharm GmbH
,
Zugelassen wurde: Zentiva Pharma GmbH
,
Zugelassen wurden: ALIUD Pharma GmbH, Stadapharm GmbH
und
Zugelassen zum 1.10.2014 wurden: AbZ-Pharma GmbH, ratiopharm GmbH
.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Zugelassen wurde: Hexal AG erwähnt wird
2016-01-18
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Bupropion, ATC N06AX12,...
(
DAK-Gesundheit
)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
Ansicht der Beschaffung »
Erwähnte Lieferanten:
Zugelassen wurde: Hexal AG
Zugelassen wurde: Neuraxpharm Arzneimittel GmbH
2015-09-16
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Zonisamid – ATC N03AX15...
(
DAK-Gesundheit
)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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Erwähnte Lieferanten:
Zugelassen wurde: 1 A Pharma GmbH
Zugelassen wurde: Heumann Pharma GmbH &...
Zugelassen wurde: Hexal AG
Zugelassen wurde: ratiopharm GmbH
2015-05-04
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Triamcinolon (Depot) –...
(
DAK-Gesundheit
)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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Erwähnte Lieferanten:
Zugelassen wurde: Hexal AG
2015-04-16
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum...
(
DAK-Gesundheit
)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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Erwähnte Lieferanten:
Zugelassen wurde: Abacus Medicine
Zugelassen wurde: Hexal AG
2014-08-22
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Eplerenon – ATC C03DA04...
(
DAK-Gesundheit
)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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Erwähnte Lieferanten:
zugelassen wurde: betapharm Arzneimittel GmbH
Zugelassen wurde: Hexal AG
Zugelassen wurde: Zentiva Pharma GmbH
Zugelassen wurden: ALIUD Pharma GmbH,...
Zugelassen zum 1.10.2014 wurden:...
2013-12-18
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Efavirenz - ATC J05AG03...
(
DAK-Gesundheit
)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu …
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Erwähnte Lieferanten:
Zugelassen wurde: Hexal AG
zugelassen zum 1.4.2014 wurde: Teva GmbH
zugelassen zum 1.5.2014 wurde: Medicopharm AG
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Zugelassen wurde: Abacus Medicine
zugelassen wurde: betapharm Arzneimittel GmbH
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Produkte/Dienstleistungen:
Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel...
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