Beschreibung der Beschaffung
Die durch die Bayerische Versorgungskammer gesetzlich vertretenen Versorgungswerke als Eigentümerinnen der Liegenschaften benötigen elektrische Energie für deren Liegenschaften und Anlagen.
Folgende Versorgungswerke werden durch die Bayerische Versorgungskammer gesetzlich vertreten:
- Bayerischer Versorgungsverband, Zusatzversorgungskasse der
bayer. Gemeinden
- Bayerischer Versorgungsverband
- Bayerische Ärzteversorgung
- Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen
- Versorgungsanstalt der Deutschen Kulturorchester
- Bayerische Apothekerversorgung
- Bayerische Architektenversorgung
- Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberatungsversorgung
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit
Psychotherapeutenversorgung
Die Bayerische Versorgungskammer schreibt als gesetzliche Vertreterin der oben genannten Versorgungswerke für deren im Weiteren näher bezeichneten Abnahmestellen die Lieferung von elektrischer Energie im offenen Verfahren aus. Die Leistung soll für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 vergeben werden. Die Energiebelieferung der ausgeschriebenen Abnahmestellen hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen zu erfolgen.
Der Lieferant liefert Strom für die in der aufgeführten Abnahmestellen:
- Abnahmegruppe 1: Tarif-Abnahmestellen (mit Standard-Lastprofilen) "SLP-Zählpunkte" (Anlage A)
- Abnahmegruppe 2: Sondervertrags-Abnahmestellen (mit registrierender Leistungsmessung) RLM-Zählpunkte" (Anlage A)
Ausgeschrieben wird ein Ökostrombezug von 100% (mit z.B. TÜV-Nachweis oder Vergleichbarem). Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis beizufügen, dass er als Energieversorgungsunternehmen, welches Strom aus erneuerbaren Energien anbietet, im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes geführt wird. Des Weiteren stellt der Lieferant dem Auftraggeber eine entsprechende Unterlage, mit der der Ökostrombezug eines jeden Jahres nachgewiesen wird, zur Verfügung. Das CO2-Äquivalent muss mitgeteilt werden.
Das Gesamtvolumen beträgt ohne Gewähr und Annahme einer verbindlichen Höchstbetrags- oder Mindestabnahmemenge insgesamt ca. 18.103.228 kWh/a.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung, das Preisblatt und den Stromlieferungsvertrag verwiesen.
Die Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Angebot ab. Nach Prüfung der Angebote erfolgt der Zuschlag auf Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines offenen Verfahrens aus.