Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Anzahl Beschäftigte:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) festangestellten Ingenieure/Techniker im Planungsbereich HLS (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte:
- bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 5 Punkte,
- mehr als 2 und bis zu 4 Vollzeitbeschäftige: 25 Punkte,
- mehr als 4 Vollzeitbeschäftige: 50 Punkte.
2.1) Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Planung Technische Ausrüstung ALG 1-3, Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone II:
a) Gebäudetyp:
- Umbau / Modernisierung sonstiges Gebäude: 25 Punkte,
- Umbau / Modernisierung Bildungs- oder Verwaltungsbau: 50 Punkte,
- Umbau / Modernisierung Bildungs- oder Verwaltungsbau mit integrierter Versammlungsstätte: 75 Punkte.
b) Auftraggeber:
- privater Auftraggeber: 10 Punkte,
- öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 50 Punkte.
c) Bauwerkskosten KG 410 - 430:
- kleiner 500.000 € netto: 10 Punkte,
- ab 500.000 € und kleiner 1,0 Mio. € netto: 25 Punkte,
- ab 1,0 Mio. €: netto: 50 Punkte.
d) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Technische Ausrüstung nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 4 Punkte,
- Leistungsphase 3: 9 Punkte,
- Leistungsphase 5: 12 Punkte,
- Leistungsphase 6: 4 Punkte,
- Leistungsphase 7: 3 Punkte,
- Leistungsphase 8: 18 Punkte.
e) Jahr der Nutzungsaufnahme/Inbetriebnahme:
- bis 31.12.2019 bzw. noch nicht in Betrieb: 5 Punkte,
- ab 01.01.2020: 25 Punkte.
2.2) Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Planung Technische Ausrüstung ALG 1-3, Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone II:
a) Energieeffizienz:
- Modernisierungsmaßnahme: 25 Punkte,
- Modernisierungsmaßnahme mit energetischer Sanierung: 75 Punkte.
b)-e) siehe Referenzobjekt 1.
Maximal erreichbare Punktzahl: 550 Punkte.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.