Die Stadt Bergisch Gladbach strebt in den kommenden Jahren die möglichst umfassende Umsetzung von Maßnahmen des städtischen Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an. Im Zuge des ABK strebt die Stadt Bergisch Gladbach eine möglichst umfangreiche Umsetzung verschiedener Maßnahmen an. Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach betreibt im nördlichen Stadtteil Schildgen, an der Schlebuscher Straße, das Schmutzwasserpumpwerk Hummelsheim. Das Pumpwerk liegt in einem FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet). Aufgabe des Pumpwerkes ist es, die über den Freispiegelkanal DN 300 zufließenden Abwassermengen kontinuierlich anzuheben und über eine Druckrohrleitung DN 300 (Teilprojekt 01.01.428) in den Übergabeschacht Nittumer Weg zu fördern. Das Schmutzwasser wird anschließend über das nachfolgende Kanalnetz der Abwasserreinigung zugeleitet. Das Pumpwerk Hummelsheim (Teilprojekt 01.01.427) entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll neu aufgebaut werden. Die Druckrohrleitung DN 300 (Teilprojekt 01.01.428) soll aufgrund des Alters und unzureichender Strömungsgeschwindigkeiten ebenfalls erneuert werden. Für beide Maßnahmen liegen bereits die Ergebnisse aus den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 vor. Diese sind vom AN im Zuge der weiterführenden Planung zu prüfen, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Zu lokal durchzuführenden Grundwasserabsenkungen liegen die Ergebnisse aus den HOAI- Leistungsphasen 1 und 2 vor. Diese sind vom AN im Zuge der weiterführenden Planung zu prüfen, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die bisherigen Planungsergebnisse zu den Maßnahmen 01.01.427 (PW Hummelsheim, Stand 07/2020) und 01.01.428 (Druckrohleitung, Stand 06/2021) sowie die Vorplanungsergebnisse zur Grundwasserabsenkung (Stand 03/2021) werden dem AN für seine Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 01.01.427/428 IngVergabe Pumpwerk Hummelsheim PW und Druckleitung
Referenznummer: 8-30_26_7-68_23
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bergisch Gladbach strebt in den kommenden Jahren die möglichst umfassende Umsetzung von Maßnahmen des städtischen Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an. Im Zuge des ABK strebt die Stadt Bergisch Gladbach eine möglichst umfangreiche Umsetzung verschiedener Maßnahmen an. Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach betreibt im nördlichen Stadtteil Schildgen, an der Schlebuscher Straße, das Schmutzwasserpumpwerk Hummelsheim. Das Pumpwerk liegt in einem FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet). Aufgabe des Pumpwerkes ist es, die über den Freispiegelkanal DN 300 zufließenden Abwassermengen kontinuierlich anzuheben und über eine Druckrohrleitung DN 300 (Teilprojekt 01.01.428) in den Übergabeschacht Nittumer Weg zu fördern. Das Schmutzwasser wird anschließend über das nachfolgende Kanalnetz der Abwasserreinigung zugeleitet. Das Pumpwerk Hummelsheim (Teilprojekt 01.01.427) entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll neu aufgebaut werden. Die Druckrohrleitung DN 300 (Teilprojekt 01.01.428) soll aufgrund des Alters und unzureichender Strömungsgeschwindigkeiten ebenfalls erneuert werden. Für beide Maßnahmen liegen bereits die Ergebnisse aus den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 vor. Diese sind vom AN im Zuge der weiterführenden Planung zu prüfen, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Zu lokal durchzuführenden Grundwasserabsenkungen liegen die Ergebnisse aus den HOAI- Leistungsphasen 1 und 2 vor. Diese sind vom AN im Zuge der weiterführenden Planung zu prüfen, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die bisherigen Planungsergebnisse zu den Maßnahmen 01.01.427 (PW Hummelsheim, Stand 07/2020) und 01.01.428 (Druckrohleitung, Stand 06/2021) sowie die Vorplanungsergebnisse zur Grundwasserabsenkung (Stand 03/2021) werden dem AN für seine Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Bergisch Gladbach strebt in den kommenden Jahren die möglichst umfassende Umsetzung von Maßnahmen des städtischen Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an. Im Zuge des ABK strebt die Stadt Bergisch Gladbach eine möglichst umfangreiche Umsetzung verschiedener Maßnahmen an. Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach betreibt im nördlichen Stadtteil Schildgen, an der Schlebuscher Straße, das Schmutzwasserpumpwerk Hummelsheim. Das Pumpwerk liegt in einem FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet). Aufgabe des Pumpwerkes ist es, die über den Freispiegelkanal DN 300 zufließenden Abwassermengen kontinuierlich anzuheben und über eine Druckrohrleitung DN 300 (Teilprojekt 01.01.428) in den Übergabeschacht Nittumer Weg zu fördern. Das Schmutzwasser wird anschließend über das nachfolgende Kanalnetz der Abwasserreinigung zugeleitet. Das Pumpwerk Hummelsheim (Teilprojekt 01.01.427) entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll neu aufgebaut werden. Die Druckrohrleitung DN 300 (Teilprojekt 01.01.428) soll aufgrund des Alters und unzureichender Strömungsgeschwindigkeiten ebenfalls erneuert werden. Für beide Maßnahmen liegen bereits die Ergebnisse aus den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 vor. Diese sind vom AN im Zuge der weiterführenden Planung zu prüfen, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Zu lokal durchzuführenden Grundwasserabsenkungen liegen die Ergebnisse aus den HOAI- Leistungsphasen 1 und 2 vor. Diese sind vom AN im Zuge der weiterführenden Planung zu prüfen, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die bisherigen Planungsergebnisse zu den Maßnahmen 01.01.427 (PW Hummelsheim, Stand 07/2020) und 01.01.428 (Druckrohleitung, Stand 06/2021) sowie die Vorplanungsergebnisse zur Grundwasserabsenkung (Stand 03/2021) werden dem AN für seine Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen werden in die nachfolgenden Honorarzonen nach Objektlisten der HOAI 2021 eingeordnet: - Los 1: Teilprojekt 01.01.427 / 428 - Pumpwerk Hummelheim Neubau PW und Druckleitung Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12, Nr. 12.2: Honorarzone III - Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung. Die Lose 2 und 3 wurden bereits vergeben. Sie werden in den Vergabeunterlagen ausschließlich zu Informationszwecken aufgeführt und sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens kann ausschließlich ein Angebot für Los 1 abgegeben werden.
Die Leistungen werden in die nachfolgenden Honorarzonen nach Objektlisten der HOAI 2021 eingeordnet: - Los 1: Teilprojekt 01.01.427 / 428 - Pumpwerk Hummelheim Neubau PW und Druckleitung Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12, Nr. 12.2: Honorarzone III - Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung. Die Lose 2 und 3 wurden bereits vergeben. Sie werden in den Vergabeunterlagen ausschließlich zu Informationszwecken aufgeführt und sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens kann ausschließlich ein Angebot für Los 1 abgegeben werden.
Zusätzliche Informationen:
Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Entgegen der vorangegangenen Eintragung zum Erfüllungsort handelt es sich bzgl. der hier zu beschaffenden Leistungen bei dem Erfüllungsort im Sinne des § 269 BGB um den Sitz des Auftragnehmers.
Postanschrift: Wilhelm-Wagener-Platz 1
Postleitzahl: 51429
Stadt: Bergisch Gladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins: Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach
Zusätzliche Informationen: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nach Ablauf der Angebotsfrist nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: - Angaben über Insolvenzverfahren oder vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren - Angaben über Unternehmensliquidation - Angaben, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt - Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben - Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG). Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir bei bestehender Abgaben- und/ oder Beitragspflicht auf Verlangen der Vergabestelle in Bezug auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen folgende Nachweise vorlegen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Präqualifikation erbracht wurden: hinsichtlich der Steuern und sonstigen Abgaben: - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) oder - bei Unternehmen, deren Bauleistungen zwar der VOB unterfallen, steuerrechtlich jedoch nicht der Bauabzugssteuer unterliegen - eine die Unbedenklichkeit nachweisende allgemeine sog. Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Gemeindesteuern zuständigen Stelle hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ggf. der tarifvertraglichen Sozialkassen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Einzugsstelle(n) zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (in der Regel Gesamtsozialversicherungsnachweis(e) der Krankenkassen, ersatzweise Einzelnachweise der zuständigen Stelle(n) in den zutreffenden Versicherungszweigen), ferner - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/en oder sonstige Unfallkassen) in qualifizierter Form unter Angabe der Lohnsummen sowie - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen tarifvertraglichen Sozialkasse(n) ( z. B. Sozialkasse(n) für das Baugewerbe oder sonstige zuständige Sozialkasse(n) oder alternativ - bei Beschäftigungsverhältnissen mit gewerblichen Arbeitnehmern, die dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) unterfallen - eine sog. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse (SOKA-Bau) im Sinne des § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Für den Fall der rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit der Vorlage eines solchen Nachweises werde(n) ich/ wir dies der Vergabestelle anzeigen und uns ggf. unter deren Mitwirkung um den/ die entsprechenden Nachweise bemühen. Für den Fall einer Abgaben- oder Beitragsfreiheit werden ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle nötigenfalls auch eine Negativbescheinigung mit der Maßgabe beibringen, dass eine Abführungspflicht nicht besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: - Angaben über Insolvenzverfahren oder vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren - Angaben über Unternehmensliquidation - Angaben, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt - Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben - Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG). Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir bei bestehender Abgaben- und/ oder Beitragspflicht auf Verlangen der Vergabestelle in Bezug auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen folgende Nachweise vorlegen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Präqualifikation erbracht wurden: hinsichtlich der Steuern und sonstigen Abgaben: - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) oder - bei Unternehmen, deren Bauleistungen zwar der VOB unterfallen, steuerrechtlich jedoch nicht der Bauabzugssteuer unterliegen - eine die Unbedenklichkeit nachweisende allgemeine sog. Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Gemeindesteuern zuständigen Stelle hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ggf. der tarifvertraglichen Sozialkassen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Einzugsstelle(n) zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (in der Regel Gesamtsozialversicherungsnachweis(e) der Krankenkassen, ersatzweise Einzelnachweise der zuständigen Stelle(n) in den zutreffenden Versicherungszweigen), ferner - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/en oder sonstige Unfallkassen) in qualifizierter Form unter Angabe der Lohnsummen sowie - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen tarifvertraglichen Sozialkasse(n) ( z. B. Sozialkasse(n) für das Baugewerbe oder sonstige zuständige Sozialkasse(n) oder alternativ - bei Beschäftigungsverhältnissen mit gewerblichen Arbeitnehmern, die dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) unterfallen - eine sog. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse (SOKA-Bau) im Sinne des § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Für den Fall der rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit der Vorlage eines solchen Nachweises werde(n) ich/ wir dies der Vergabestelle anzeigen und uns ggf. unter deren Mitwirkung um den/ die entsprechenden Nachweise bemühen. Für den Fall einer Abgaben- oder Beitragsfreiheit werden ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle nötigenfalls auch eine Negativbescheinigung mit der Maßgabe beibringen, dass eine Abführungspflicht nicht besteht.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis; Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts; Eintragung in sonstiges Berufsregister; Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; Eintragung bei der Handwerkskammer; Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer; Gewerbeanmeldung; Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir zur Bestätigung meiner/ unserer vorstehenden Angaben/ Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle die hierauf zutreffenden Nachweise vorlegen: - Handelsregisterauszug - Nachweis Eintragung in ein sonstiges Berufsregister - Ggf. Negativbescheinigung/en in Bezug auf die vorstehenden Nachweise zur Berufsausübung - Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer - Nachweis Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer - Gewerbeanmeldung - Bescheinigung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis; Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts; Eintragung in sonstiges Berufsregister; Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; Eintragung bei der Handwerkskammer; Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer; Gewerbeanmeldung; Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir zur Bestätigung meiner/ unserer vorstehenden Angaben/ Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle die hierauf zutreffenden Nachweise vorlegen: - Handelsregisterauszug - Nachweis Eintragung in ein sonstiges Berufsregister - Ggf. Negativbescheinigung/en in Bezug auf die vorstehenden Nachweise zur Berufsausübung - Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer - Nachweis Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer - Gewerbeanmeldung - Bescheinigung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Referenzleistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben zur Vergleichbarkeit von Referenzen oder weitergehende Definitionen zu den Anforderungen an die Referenzen: Gemäß Anlage 12.2 Objektliste HOAI 2021; mit Erbringung von mindestens 5 LPH im Bereich 1 bis 9; Baukosten (KG200 - 500) >= 500.000EUR netto. Die Angabe umfasst den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 01.07.2026. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir in Ergänzung der vorstehend genannten Referenzen auf Verlangen je eine schriftliche Bestätigung des/ der Auftraggebers/in vorlegen, dass ich/ wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe(n). Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten sowie die eingereichten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Referenzleistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben zur Vergleichbarkeit von Referenzen oder weitergehende Definitionen zu den Anforderungen an die Referenzen: Gemäß Anlage 12.2 Objektliste HOAI 2021; mit Erbringung von mindestens 5 LPH im Bereich 1 bis 9; Baukosten (KG200 - 500) >= 500.000EUR netto. Die Angabe umfasst den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 01.07.2026. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir in Ergänzung der vorstehend genannten Referenzen auf Verlangen je eine schriftliche Bestätigung des/ der Auftraggebers/in vorlegen, dass ich/ wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe(n). Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten sowie die eingereichten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Sämtliche Rechnungen sind bei der Auftraggeberin in einfacher Ausfertigung als Original und als E-Rechnung digital über AWARO einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDGN1#
Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.
Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 206-735065 (2026-10-21)