Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Reinigung von Sinkkästen im Rahmen eines Jahresvertrages mit der Option auf zweimalige Verlängerung zu vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich in zwei Lose: Los 1 umfasst die Reinigung der Sinkkasteneimer in den Straßeneinlaufschächten des Stadtgebiets Wermelskirchen. Los 2 beinhaltet die Reinigung von Nassschlammschächten, Rigolenversickerungsanlagen mit Schlammfangschächten sowie Sickerschächten. Darüber hinaus sind die Reinigung von Entwässerungsrinnen und Bordrinnenentwässerungen Bestandteil dieses Loses. Der voraussichtliche Leistungsumfang der Sinkkastenreinigung stellt sich wie folgt dar: ca. 3.260 Sinkkästen, ca. 555 Sinkkästen mit Nassschlammschacht, ca. 33 Sickerschächte, ca. 61 Schlammfangschächte von Rigolenanlagen, ca. 760 m Entwässerungsrinnen (Kastenrinnen), ca. 55 m Bordrinnenentwässerung.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 01.26_EU_OV_VgV Jahresvertrag Sinkkastenreinigung für die Stadt Wermelskirchen
Referenznummer: 01.26_EU_OV_VgV Jahresvertrag Sinkkastenreinigung für die Stadt Wermelskirchen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Reinigung von Sinkkästen im Rahmen eines Jahresvertrages mit der Option auf zweimalige Verlängerung zu vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich in zwei Lose:
Los 1 umfasst die Reinigung der Sinkkasteneimer in den Straßeneinlaufschächten des Stadtgebiets Wermelskirchen.
Los 2 beinhaltet die Reinigung von Nassschlammschächten, Rigolenversickerungsanlagen mit Schlammfangschächten sowie Sickerschächten. Darüber hinaus sind die Reinigung von Entwässerungsrinnen und Bordrinnenentwässerungen Bestandteil dieses Loses.
Der voraussichtliche Leistungsumfang der Sinkkastenreinigung stellt sich wie folgt dar:
ca. 3.260 Sinkkästen,
ca. 555 Sinkkästen mit Nassschlammschacht,
ca. 33 Sickerschächte,
ca. 61 Schlammfangschächte von Rigolenanlagen,
ca. 760 m Entwässerungsrinnen (Kastenrinnen),
ca. 55 m Bordrinnenentwässerung.
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Reinigung von Sinkkästen im Rahmen eines Jahresvertrages mit der Option auf zweimalige Verlängerung zu vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich in zwei Lose:
Los 1 umfasst die Reinigung der Sinkkasteneimer in den Straßeneinlaufschächten des Stadtgebiets Wermelskirchen.
Los 2 beinhaltet die Reinigung von Nassschlammschächten, Rigolenversickerungsanlagen mit Schlammfangschächten sowie Sickerschächten. Darüber hinaus sind die Reinigung von Entwässerungsrinnen und Bordrinnenentwässerungen Bestandteil dieses Loses.
Der voraussichtliche Leistungsumfang der Sinkkastenreinigung stellt sich wie folgt dar:
ca. 3.260 Sinkkästen,
ca. 555 Sinkkästen mit Nassschlammschacht,
ca. 33 Sickerschächte,
ca. 61 Schlammfangschächte von Rigolenanlagen,
ca. 760 m Entwässerungsrinnen (Kastenrinnen),
ca. 55 m Bordrinnenentwässerung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 01.26_EU_OV_VgV
Titel: Los 1 Reinigung der Sinkkasteneimer
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten📦
Postleitzahl: 42929
Stadt: Wermelskirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vergabe erfolgt zunächst für ein Vertragsjahr. Als Vertragsjahr gilt jeweils der Zeitraum vom 01.10. bis 30.09. des Folgejahres.
Der Vertrag kann zweimal seitens der Stadt Wermelskirchens jeweils um ein weiteres Vertragsjahr verlängert werden.
Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn nicht bis zum 30. Juni des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung ausgesprochen wurde.
Die Vergabe erfolgt zunächst für ein Vertragsjahr. Als Vertragsjahr gilt jeweils der Zeitraum vom 01.10. bis 30.09. des Folgejahres.
Der Vertrag kann zweimal seitens der Stadt Wermelskirchens jeweils um ein weiteres Vertragsjahr verlängert werden.
Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn nicht bis zum 30. Juni des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung ausgesprochen wurde.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 01.26_EU_OV_VgV
Titel: Los 2 Reinigung der Nassschlammschächte, der Rigolenversickerungen mit Schlammfangschächten und Sickerschächten sowie der Entwässerungsrinnen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-21 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-21 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Alle Nachweise, die nicht den Preis enthalten
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD“ (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD“ (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte und Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Unterlagen / Angaben mit dem Angebot vorzulegen (Nicht präqualifizierte Unternehmen ggf. anhand der „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen):
- Erklärung über vergleichbare Leistungen
- Angabe von mind. 3 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc. (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)
- Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte und Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Unterlagen / Angaben mit dem Angebot vorzulegen (Nicht präqualifizierte Unternehmen ggf. anhand der „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen):
- Erklärung über vergleichbare Leistungen
- Angabe von mind. 3 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc. (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)
- Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 ff. GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Wermelskirchen - Zentrale Vergabestelle -
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002989
Postanschrift: Telegrafenstr. 29 - 33
Postleitzahl: 42929
Postort: Wermelskirchen
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@wermelskirchen.de📧
Telefon: +492196710112📞
Fax: +4921967107112 📠
URL: https://www.wermelskirchen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E57172747🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E57172747🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Zusätzliche Angaben: Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform
‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E57172747“ möglich! Wichtiger Hinweis: Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 14.07.2026 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden. Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV). Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Zusätzliche Angaben: Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform
‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E57172747“ möglich! Wichtiger Hinweis: Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 14.07.2026 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden. Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV). Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Nationale Registrierungsnummer: DE 12345678
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +492211473045📞
Fax: +492211472889 📠
URL: http://bezreg-koeln.nrw.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202 / 13-0
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202 / 13-0
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 118-427742 (2026-06-18)