Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Näheres siehe Auftragsunterlagen.
- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten Frist durch den Bieter folgende zusätzlichen Angaben und Nachweise vorzulegen:
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS);
- Nachweis RAL-Gütezeichen AK3, ersatzweise Nachweise der "Erstprüfung" gemäß Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 und Verpflichtungserklärung zum Abschluss eines Vertrages zur RAL- Gütesicherung GZ 961 gemäß Abschnitt 4.3 und " Eigenüberwachung" gemäß Abschnitt 4.2.
- Zertifizierung des Rohrleitungsbauunternehmens nach AGFW FW 601 "Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen für Fernwärmesysteme - Anforderungen und Prüfungen" Gruppe FW1 oder gleichwertige EU-weite Zertifizierung
- Einsatz eines geprüften KMR-Muffenmontageunternehmens nach AGFW FW 605 sowie geprüfter KMRMuffenmonteure nach AGFW FW 603 oder gleichwertige EU-weite Zertifizierung
-Einsatz geübter und geprüfter Stahlschweißer mit gültigen Prüfbescheinigungen nach DIN EN ISO 9606-1 oder gleichwertige EU-weite Zertifizierung
- Zertifizierung des Rohrleitungsbauunternehmens nach DVGW GW 301 W 1 (für Guss-, Stahl und PELeitungen) und GW 302 R2 oder gleichwertige EU-weite Zertifizierung
- Zertifizierung des Rohrleitungsbauunternehmens nach DVGW GW 301 G 3 oder gleichwertige EU-weite Zertifizierung
- Bescheinigung für PE-Schweißer entsprechend DVGW-Arbeitsblatt GW 330 Schweißen und Verlegen von Rohren aus PE oder gleichwertige EU-weite Zertifizierung
Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.