Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
Referenzobjekt I:
Mindestanforderung - "Neubau einer Kita *fertiggestellt" mit folgenden Kriterien:
1. LP 3, 5 - 8 gemäß HOAI
2. eines kommunalen Trägers
3. Das Gebäude muss fertiggestellt* sein ab 2017
4. Investitionsvolumen Kstgr. 410, 420 + 430 EUR netto 500.000,00
5. In Modulbauweise / optional
Sanierungen / Modernisierungen werden nicht gewertet!
Referenzprojekt II:
Mindestanforderung - "Neubau eines *fertiggestellten, **vergleichbaren Gebäudes" mit folgenden Kriterien:
1. LP 3, 5 - 8 gemäß HOAI
2. eines kommunalen Trägers
3. Das Gebäude muss fertiggestellt* sein ab 2017
4. Investitionsvolumen Kstgr. 410, 420 + 430 EUR netto 400.000,00
5. In Modulbauweise / optional
Sanierungen / Modernisierungen werden nicht gewertet!
**Vergleichbares Projekt: Neubau eines Gebäudes mittlerer Komplexität oder höher; Honorarzone; Gebäude mind. III, TGA mind. II. (z.B. Kita, Schulen, Bürogebäude, Verwaltung etc.) Gewertet werden nicht Gebäude mit geringer Komplexität wie Lagerhallen etc.
Bewertungskriterium:
Die Referenzen sind nur wertbar, wenn sie die o.g. Mindestanforderungen erfüllen. Die optional abgefragte Modulbauweise ist keine Mindestanforderung. Für jedes wertbare Referenzprojekt (I + II) erhält der Bewerber je 100 Punkte!
Bei Nachweis einer Modulbauweise können zusätzlich je Referenzprojekt I + II 50 Punkte generiert werden!
Das Referenzprojekt muss vom Bewerber auf einem gesonderten Projektbeschrieb gemäß den vorgegebenen Kriterien 1 - 4 (optional 5) nachvollziehbar dargestellt werden. Ein Nachfordern von Angaben ist ausgeschlossen. Bei unvollständigen Angaben wird das Projekt nicht gewertet.
Es sollten nicht mehr als 3 Referenzen eingereicht werden!
Es muss mindestens 1 Referenzprojekt in die Wertung mit einfließen, um ggf. in das Verhandlungsverfahren zu kommen. Die Bepunktung für die Projektleitung und stellv. PL für Berufsjahre und Fortbildungen alleine reicht nicht aus!
Als *fertig gestellt gilt das Projekt nach Fertigstellung und Abnahme der betreffenden Gewerke und Inbetriebnahme des Gebäudes. Das gesamte Investitionsvolumen des jeweiligen Referenzprojekts muss damit abgedeckt sein. Teilbauabschnitte, die unterhalb des geforderten Investitionsvolumens liegen, können nicht gewertet werden.
Die Berufserfahrung der Projektleitung und der stellv. Projektleitung ist jeweils in Jahren und vergleichbaren Positionen nachzuweisen. Des Weiteren kann die Eignung der Projektleitung und der stellv. Projektleitung zusätzlich durch Nachweise relevanter Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. HOAI, Brandschutz, öffentliche Vergaben, VOB, GEG etc.) ergänzt werden. Fortbildungsnachweise sind beizufügen! Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend! Diese Nachweise werden nicht nachgefordert!
Die dafür vorgesehene Bepunktung ist aus dem Bewerbungsformular zu entnehmen.
Maximal zu erreichenden Punkte:
Berufserfahrung PL und stell PL 2 x 40 Punkte = 80 Punkte
Fortbildungen PL und stell PL 2 x 10 Punkte = 20 Punkte
Referenz I 1 x 100 Punkte = 100 Punkte
Referenz II 1 x 100 Punkte = 100 Punkte
Referenz I Modulbau 1 x 50 Punkte = 50 Punkte
Referenz II Modulbau 1 x 50 Punkte = 50 Punkte
zu erreichen gesamt: 400 Punkte
Nach Feststellung der formellen Eignung werden diese Unterlagen für die Wertung herangezogen.