Die in der Aufgabenstellung beschriebenen Leistungen entsprechen und erweitern zum Teil das Leistungsbild der Grundleistungen sowie der besonderen Leistungen der HOAI 2021 für die Freianlagenplanung inklusive der Planung und Baubegleitung der bauvorbereitenden Maßnahmen sowie der Umweltbaubegleitung nach AHO-Heft Nr. 27 (ökologische Fachplanung und Baubegleitung). Zur Sicherstellung der Projektziele sind weitere besondere, zusätzliche und bei Bedarf optionale Leistungen erforderlich, die im sachlichen Zusammenhang mit den Grundleistungen/ Regelleistungen stehen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass diese Leistungen fachlich und zeitlich abgestimmt mit den Grundleistungen erbracht werden. Die Koordination zur Leistungserbringung der Grundleistungen/ Regelleistungen sowie der besonderen, zusätzlichen und bei Bedarf abgerufenen optionalen Leistungen und Beratungsleistungen, intern und gegebenenfalls auch extern, liegt in der Verantwortung des zukünftigen AN. Der Auftrag wird nicht in Beauftragungsstufen aufgeteilt. Es erfolgt eine vollständige Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen, ausgenommen der optionalen Leistungen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen kann in der Ausschreibung nicht abschließend beschrieben werden; weitere Einzelheiten ergeben sich aus den weiteren Erläuterungen in der Aufgabenstellung. Es ist möglich, dass weitere Leistungen technisch notwendig werden können, gerade weil das Projekt nicht abschließend beschrieben werden kann. Zum Leistungssoll gehören daher auch Leistungen, die funktional und entwurfsabhängig in diesem Projekt angelegt sind, auch wenn das jeweilige Leistungsbild nicht explizit in der Aufgabenstellung erwähnt wird. Zu erbringen sind mindestens Leistungen des Leistungsbildes Freianlagenplanung mit den dazugehörigen besonderen, zusätzlichen und bei Bedarf optionalen Leistungen sowie Beratungsleistungen nebst der Umweltplanung und den verschiedenen weiteren Fachplanungen bis zur Baufertigstellung. Stellt der Auftragnehmer fest, dass zur Erreichung des Ziels „Baufertigstellung“ Leistungen fehlen, hat er dies schriftlich anzuzeigen und innerhalb einer angemessenen Frist einen entsprechenden Nachtrag einzureichen. Weiterhin werden bei baulicher Ausführung der Maßnahme Leistungen zur Örtlichen Bauüberwachung als besondere Leistung zur LPH 8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI 2021 zu vergeben sein. Der AG wird zur Vergabe der besonderen Leistung „örtliche Bauüberwachung“ einen separaten Wettbewerb (EU-Ausschreibung) durchführen.
Weitere Einzelheiten:
Weitere Einzelheiten zu den Leistungspflichten regeln die in der Anlage 8 beiliegenden Besonderen Vertragsbedingungen der LTV (BVB LTV; Stand: 01/2023) sowie die Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB-ING; Stand: 03/2014), die jeweils gültige Fassung findet man auf der Internetseite der Landestalsperrenverwaltung unter folgendem Link
http://www.smul.sachsen.de/ltv/16576.htm, dort unter „Service → Informationen für Auftragnehmer“. Sowohl die BVB der LTV als auch die AVB-ING werden bei Auftragserteilung einvernehmlich vollumfänglich zum Vertragsbestandteil erklärt. Die Honorierung ergibt sich aus den BVB und dem Angebot.
Technische Spezifikationen:
Soweit in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Hinweise zu den Eignungskriterien und zum Formular zur Eigenerklärung:
Grundlage für die Prüfung der Eignung der Bieter bildet das Formular zur Eigenerklärung (Anlage 3a), in dem die geforderten Angaben abgefragt werden. Dieses Formular ist zu verwenden. Es ist die vollständige Eigenerklärung inklusive der darin geforderten Anlagen und Nachweise fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Hinweis zum Formular zur Eigenerklärung (Anlage 3a):
Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG) - Bestätigung, dass sich der Bieter an die aktuell geltenden Regelungen des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) hält, falls ja: Eigenerklärung MiLoG ist als Anlage beizufügen, falls nein: Begründung; Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr.3 VgV 2016: Namen des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden (mind. 3,0Mio. EUR für Personen- und Sachschäden), belegt durch Kopie. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen. Soweit für die vorgenannten Erklärungen Eigenerklärungen vorgelegt werden, sind diese vor Zuschlag durch entsprechende Nachweise zu bestätigen. Soweit die Auftragssumme für Leistungen, die im Rahmen einer EU-Ausschreibung vergeben werden sollen, < 80.000 € beträgt, gelten für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mind. 1,5 Mio. EUR. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen; Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur: Personalstruktur - Benennung Projektleiter für Objektplanung Freianlagen, Benennung Projektleiter ökologische Fachplanung, Benennung Projektleiter ökologische Baubegleitung, Projektteam. Der AG erwartet, dass die im Angebot genannten Personen gemäß Formular zur Eigenerklärung die angefragten Leistungen erbringen; Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 (1) Nr.1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (siehe Formular zur Eigenerklärung): Hinweis: Insofern sich das Geschäftsjahr abweichend von dem jeweiligen Kalenderjahr darstellt, so zählt der Abschluss des Geschäftsjahres.
Im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV wird nach der formalen Vollständigkeitsprüfung die Eignungsprüfung gemäß dem Formular zur Eigenerklärung und der dazugehörigen Anlagen vorgenommen. Die Anforderungen an den AN und das Planungsteam werden im Formular „Mindestanforderungen Eignungskriterien“ (Anlage 4) benannt. Der AG erwartet, dass die im Angebot genannten Personen gemäß Formular zur Eigenerklärung die angefragten Leistungen erbringen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind vom dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Einzureichende Unterlagen: Mit Abgabe des Angebots ist Anlage 1.2 – Angebotsschreiben einzureichen. Weiterhin sind die Anlage 1.1 – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und die darin enthaltenen Vorgaben zu beachten. Alle dort benannten Unterlagen sind zwingend mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Angebotsunterlagen sind vollständig elektronisch über die Vergabeplattform
www.evergabe.de einzureichen.
Mit dem Angebot einzureichen:
Angebotsschreiben (Anlage 1.2 der Ausschreibungsunterlagen);
Honorarermittlungstabelle (Anlagen 6);
Ausführungen zu den Eignungskriterien (Referenzen usw.);
Formblatt Eigenerklärung (Anlage 3) inkl. aller Anlagen und Nachweise;
Erklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten;
Eigenerklärung zur Eignung MiLoG;
Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung EU 2022-576;
Eigenerklärung Merkblatt "Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Förderperiode 2021 – 2027";
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen;
Erklärung Bietergemeinschaft;
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlagerteilt werden soll, den Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern;
Bieteranfragen: Bieteranfragen sind zwingend elektronisch über die Vergabeplattform
www.evergabe.de zu stellen. Frist für Bieteranfragen: spätestens 8 Kalendertage vor Angebotsfrist.