Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
"Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich und liegt den
Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner
Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: -
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, - Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer -
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse -
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft