Die Hattenbühlschule im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach soll im Rahmen einer Gesamtstandortentwicklung zu einer 4-zügigen Ganztagesschule weiterentwickelt werden. Hierfür sind durch einen Neubau und Erweiterungen zusätzliche Raumbedarfe zu schaffen und die Bestandsgebäude zu modernisieren. Weiter ist die Neugestaltung der Freianlagen im gesamten Betrachtungsraum Bestandteil der Beauftragung. Die Gesamtmaßnahme besteht aus folgenden Teilmaßnahmen: - A: Solitärer Neubau Bau 0; ca. 1.350 m2 BGF, - B: Erweiterungsbau als Ersatz für Bau 6; ca. 1.250 m2 BGF, - C: Umstrukturierung und Sanierung der Bestandsgebäude; ca. 3.650 m2 BGF, - D: Interimsbauwerke für Teilauslagerung, angenommene Fläche: 1.000 m2 BGF, - E: Freianlagen am Schulstandort; ca. 8.100m2
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-25.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: VgV_Hatt_Arch
Kurze Beschreibung:
Die Hattenbühlschule im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach soll im Rahmen einer Gesamtstandortentwicklung zu einer 4-zügigen Ganztagesschule weiterentwickelt werden. Hierfür sind durch einen Neubau und Erweiterungen zusätzliche Raumbedarfe zu schaffen und die Bestandsgebäude zu modernisieren. Weiter ist die Neugestaltung der Freianlagen im gesamten Betrachtungsraum Bestandteil der Beauftragung.
Die Gesamtmaßnahme besteht aus folgenden Teilmaßnahmen:
- A: Solitärer Neubau Bau 0; ca. 1.350 m2 BGF,
- B: Erweiterungsbau als Ersatz für Bau 6; ca. 1.250 m2 BGF,
- C: Umstrukturierung und Sanierung der Bestandsgebäude; ca. 3.650 m2 BGF,
- D: Interimsbauwerke für Teilauslagerung, angenommene Fläche: 1.000 m2 BGF,
- E: Freianlagen am Schulstandort; ca. 8.100m2
Die Hattenbühlschule im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach soll im Rahmen einer Gesamtstandortentwicklung zu einer 4-zügigen Ganztagesschule weiterentwickelt werden. Hierfür sind durch einen Neubau und Erweiterungen zusätzliche Raumbedarfe zu schaffen und die Bestandsgebäude zu modernisieren. Weiter ist die Neugestaltung der Freianlagen im gesamten Betrachtungsraum Bestandteil der Beauftragung.
Die Gesamtmaßnahme besteht aus folgenden Teilmaßnahmen:
- A: Solitärer Neubau Bau 0; ca. 1.350 m2 BGF,
- B: Erweiterungsbau als Ersatz für Bau 6; ca. 1.250 m2 BGF,
- C: Umstrukturierung und Sanierung der Bestandsgebäude; ca. 3.650 m2 BGF,
- D: Interimsbauwerke für Teilauslagerung, angenommene Fläche: 1.000 m2 BGF,
- E: Freianlagen am Schulstandort; ca. 8.100m2
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-30 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2031-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 102-319892
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur indem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Beipunktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur indem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Beipunktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hattenbühlschule im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach soll im Rahmen einer Gesamtstandortentwicklung zu einer 4-zügigen Ganztagesschule weiterentwickelt werden. Hierfür sind durch einen Neubau und Erweiterungen zusätzliche Raumbedarfe zu schaffen und die Bestandsgebäude zu modernisieren. Weiter ist die Neugestaltung der Freianlagen im gesamten Betrachtungsraum Bestandteil der Beauftragung.
Die Hattenbühlschule im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach soll im Rahmen einer Gesamtstandortentwicklung zu einer 4-zügigen Ganztagesschule weiterentwickelt werden. Hierfür sind durch einen Neubau und Erweiterungen zusätzliche Raumbedarfe zu schaffen und die Bestandsgebäude zu modernisieren. Weiter ist die Neugestaltung der Freianlagen im gesamten Betrachtungsraum Bestandteil der Beauftragung.
Die Gesamtmaßnahme besteht aus folgenden Teilmaßnahmen:
- A: Solitärer Neubau Bau 0; ca. 1.350 m2 BGF,
- B: Erweiterungsbau als Ersatz für Bau 6; ca. 1.250 m2 BGF,
- C: Umstrukturierung und Sanierung der Bestandsgebäude; ca. 3.650 m2 BGF,
- D: Interimsbauwerke für Teilauslagerung, angenommene Fläche: 1.000 m2 BGF,
- Besondere Leistungen (u. a. Bestandsaufnahme, Arbeitsmodell M 1:200, Schaffen von digitalen Plangrundlagen, Bedarfsermittlung Sanierung, Raumbuch, Durchführung und Dokumentation gem. NBBW, Baustellenlogistik und Wegesicherung im Schulbetrieb, Objektbetreuung (Mängelbeseitigung), Freianlagenbestandsdokumentation (Pflegekarte) ).
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 450 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9).
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9).
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur indem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Beipunktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur indem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Beipunktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart-Feuerbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis jeweils für die Fachrichtung Architektur als auch für die Fachrichtung Landschaftsarchitektur von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO. Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
Nachweis jeweils für die Fachrichtung Architektur als auch für die Fachrichtung Landschaftsarchitektur von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO. Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 5,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 5,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
- § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
Mindeststandards:
a) Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:
- Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten unter der Federführung des Architekten
- Bewerber, die Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen erbringen können
- Architekten als Bewerber mit Nachunternehmer Landschaftsarchitekten
Nicht teilnahmeberechtigt sind:
- Bewerber Landschaftsarchitekten mit Nachunternehmer Architekten
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- § 46 Abs. 3 Nr. 1: 4 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: vgl. III.1.1
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
- Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben. (Ausschlusskriterium)
- Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. (Ausschlusskriterium)
- Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. (Ausschlusskriterium)
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Finanzielle u. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
a) Beschäftigte - Bereich Gebäudeplanung:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte.
- bis zu 4 Vollzeitbeschäftigte: 10 P,
- mehr als 4 und bis zu 6 Vollzeitbeschäftige: 50 P,
- mehr als 6 Vollzeitbeschäftige: 75 P.
b) Beschäftigte - Bereich Planung Freianlagen:
- bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte: 30 P,
- mehr als 3 Vollzeitbeschäftige: 75 P.
2) Referenzen:
2.1) Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Gebäudeplanung Neubau/Erweiterungsbau, mindestens Honorarzone III:
a) Gebäudetyp:
- Neubau/Erweiterung sonstiges Gebäude: 25 P,
- Neubau/Erweiterung Bildungsbau: 75 P,
- Neubau/Erweiterung allgemeinbildende Schule (Grundschule oder Sekundarstufe 1+2): 100 P.
b) Auftraggeber:
- privater Auftraggeber: 10 P,
- öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 50 P.
c) Bauwerkskosten KGR 300 + 400:
- kleiner 2,5 Mio. € netto: 10 P,
- ab 2,5 Mio. € und kleiner 5,0 Mio. € netto: 50 P,
- ab 5,0 Mio. € netto: 75 P.
d) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
- LP 2: 7 P,
- LP 3: 16 P,
- LP 4: 3 P,
- LP 5: 26 P,
- LP 6: 10 P,
- LP 7: 4 P,
- LP 8: 34 P.
e) Inbetriebnahme:
- bis 31.12.2017 oder noch nicht in Betrieb: 25 P,
- ab 01.01.2018: 50 P.
2.2) Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Gebäudeplanung Umbau/Umstrukturierung, mindestens Honorarzone III:
- Umbau/Umstrukturierung sonstiges Gebäude: 25 P,
- Umbau/Umstrukturierung Bildungsbau: 75 P,
- Umbau/Umstrukturierung allgemeinbildende Schule (Grundschule oder Sekundarstufe 1+2): 100 P.
b) Standort / laufender Betrieb:
- ohne laufenden Betrieb/Komplettauslagerung: 25 P,
- mit laufendem Betrieb am Standort: 50 P,
- mit laufendem Betrieb im Gebäude: 100 P.
c) Auftraggeber:
siehe 2.1) b).
d) Bauwerkskosten KGR 300 + 400:
- kleiner 3,5 Mio. € netto: 10 P,
- ab 3,5 Mio. € und kleiner 7,0 Mio. € netto: 50 P,
- ab 7,0 Mio. € netto: 75 P.
e) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
siehe 2.1) d)
f) Inbetriebnahme:
siehe 2.1) e).
2.3) Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung - Gebäudeplanung (Es darf sich auch um das Referenzobjekt 1 oder 2 handeln):
a) Angabe Wettbewerbserfolg / Auszeichnung:
- Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens ohne Gestaltungsteil: 25 P,
- Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Gestaltungsteil (z.B. VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil, Mehrfachbeauftragung): 50 P,
- Wettbewerbserfolg bei einem regelgerechten Wettbewerb (Preis/Anerkennung): 100 P,
- Auszeichnung eines realisierten Projekts (Auszeichung der Architektenkammer, Verband Deutscher Architekten, Bund deutscher Architekten oder vergleichbareswie zum Beispiel Hugo-Häring-Preis): 100 P.
b) Jahr des Erfolgs / Auszeichnung:
- bis 31.12.2017: 25 P,
2.4) Referenzobjekt 4 des Bewerbers: Planung Freianlagen, mindestens Honorarzone III:
a) Projekttyp:
- sonstige Freianlage: 0 P,
- Sport- oder Spielplatz: 25 P,
- Außenanlagen einer Kindertagesstätte: 50 P,
- Schul- und Pausenhoffläche: 75 P.
b) Umsetzung von Baumaßnahmen:
- Umsetzung ohne laufenden Betrieb: 0 P,
- Umsetzung im laufenden Betrieb: 25 P,
- Umsetzung im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung von unterschiedlichen…
… Bauzuständen: 50 P,
… Bauzuständen und Interimsbauten: 75 P.
c) Bauwerkskosten KGR 500:
- kleiner 100.000 € netto: 10 P,
- ab 100.000 € und kleiner 800.000 € netto: 25 P,
- ab 800.000 € netto: 50 Pe.
d) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Freianlagenplanung nach HOAI durch den Bewerber:
- LP 2: 8 P,
- LP 3: 13 P,
- LP 5:19 P,
- LP 6: 6 P,
- LP 7: 2 P,
- LP 8: 24 P.
bis 31.12.2017 oder noch nicht in Betrieb: 10 P,
- ab 01.01.2018: 25 P.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-08-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-03-29 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungsvorschlag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung
Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten und Projektbearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 20 %
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zuden angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zuden angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden mit der Erstellung eines Lösungsvorschlags beauftragt.
Gefordert werden voraussichtlich (Änderungen/Konkretisierungen vorbehalten):
- Lageplan - M 1:500,
- Grundrisse - M 1:200,
- Ansichten / Schnitte - M 1:200,
- Berechnungen,
- Erläuterungen zu Ideen,
- Modell - M 1:500.
Die Bearbeitungszeit für den Lösungsvorschlag ist vom 07.08.2023 bis 05.10.2023 vorgesehen (Änderungen vorbehalten).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).