Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1/DLII4/NV247 - Speisesaalstühle
6002545827-BAIUDBw DL II 4.1
Produkte/Dienstleistungen: Stühle📦
Kurze Beschreibung:
“2.520 EA Speisesaalstühle für die Materialumschlagzentren (MUZ) Neumünster, Höchstberg, Feldkirchen und Teltow.”
1️⃣
Ort der Leistung: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Vulkaneifel🏙️
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung:
“2.520 EA Speisesaalstühle gemäß Leistungsbeschreibung.
- 320 EA für das MUZ Neumünster
- 400 EA für das MUZ Höchstberg
- 1.400 EA für das MUZ Feldkirchen
-...”
Beschreibung der Beschaffung
2.520 EA Speisesaalstühle gemäß Leistungsbeschreibung.
- 320 EA für das MUZ Neumünster
- 400 EA für das MUZ Höchstberg
- 1.400 EA für das MUZ Feldkirchen
- 400 EA für das MUZ Teltow
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-05 📅
Datum des Endes: 2024-02-12 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer Ausschlussgründe
- Auszug aus dem Beruf- und Handelsregister
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
- Eigenerklärung RUS Sanktionen
- Eigenerklärung Referenzen
- Eigenerklärung zur Verwendung von Holzprodukten
- Zertifikate
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer Ausschlussgründe
- Auszug aus dem Beruf- und Handelsregister
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
- Eigenerklärung RUS Sanktionen
- Eigenerklärung Referenzen
- Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
- Zertifikate
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer Ausschlussgründe
- Auszug aus dem Beruf- und Handelsregister
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
- Eigenerklärung RUS Sanktionen
- Eigenerklärung Referenzen
- Eigenerklärung zur verwendung von Holzprodukten
- Zertifikate
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“§ 15 Abs. 4 VgV - Die Angebote werden elektronisch über die e-Vergabe Plattform angenommen. Verkürzte Angebotsfrist auf mindestens 30 Tage nach Versendungstag.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-30
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-30
08:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2023/S 189-590420 (2023-09-27)