Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1/DLII4/VV336 - Leitwartenstühle und Leitstellenstühle
Referenznummer: 6003039916-BAIUDBw DL II 4.1
Kurze Beschreibung:
“154 EA Leitwartenstühle und 2 EA Leitstellenstühle”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“154 EA Leitwartenstühle und 2 EA Leitstellenstühle gemäß den Leistungsbeschreibungen.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stühle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene Sitze und Stühle📦
Ort der Leistung: Extra-Regio NUTS 3🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-07 📅
Datum des Endes: 2026-11-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Nachweise sind gem. Punkt 4 der LB gefordert:
- RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder 2016/1332/EU (EU Ecolabel)
- GS-Zeichen / GS-Zertifikat
- 24h...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Nachweise sind gem. Punkt 4 der LB gefordert:
- RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder 2016/1332/EU (EU Ecolabel)
- GS-Zeichen / GS-Zertifikat
- 24h Tauglichkeitsprüfung nach BS 5459
- Gütesiegel "Ergonomie geprüft"
Folgender Nachweis ist gem. Punkt 11.1 der LB gefordert:
- Formular 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit dem Angebot.
Alle zu verwendenden Holzprodukte sind nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert (CoC-Zertifikat) oder erfüllen die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Muster/Proben müssen dem Auftraggeber erst nach expliziter Aufforderung durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden. Eine Kostenerstattung ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Muster/Proben müssen dem Auftraggeber erst nach expliziter Aufforderung durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden. Eine Kostenerstattung ist nicht vorgesehen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Des Weiteren gelten die Ausführungen unter dem Punkt 14 Bemusterung der Leistungsbeschreibungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweis eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS gem. Punkt 11.3.1 der LB”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur Sicherung eines Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 gem. Punkt 8 der LB”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:0228949900
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 082-289502 (2026-04-27)