Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“1/DLII5/NP210 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von digitalen, nicht personalisierten Gutscheincodes als steuerfreier Sachbezug...”
Titel
1/DLII5/NP210 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von digitalen, nicht personalisierten Gutscheincodes als steuerfreier Sachbezug (1/BIUD/W0240)
6002478628-BAIUDBw DL II 5.1
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Produkte/Dienstleistungen: Bedrucktes Büromaterial außer Formularen📦
Kurze Beschreibung:
“1/DLII5/NP210 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von digitalen, nicht personalisierten Gutscheincodes als steuerfreier Sachbezug (1/BIUD/W0240)”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kupons📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE-53123 Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Höchstmengen für 4 Jahre:
Digitaler Gutschein im Wert von 50,- Euro: 6.800 EA
Bearbeitungsgebühr pro Gutschein: 6.800 EA” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-03 📅
Datum des Endes: 2025-07-02 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat die Option, diesen Vertrag zwei Mal jeweils um ein Jahr zu verlängern.
Maximale...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat die Option, diesen Vertrag zwei Mal jeweils um ein Jahr zu verlängern.
Maximale Laufzeit ist somit bis zum 02.07.2027.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/05.2022)
- Eigenerklärung RUS...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/05.2022)
- Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 4/2022)
- sofern zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung einer Bietergemeinschaft (BAAINBw-B-V 047/10.2019)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-07
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-07
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2023/S 089-275071 (2023-05-04)
Ergänzende Angaben (2023-06-06)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 089-275071
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Verlängerung
Alter Wert
Text:
“Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat die Option, diesen Vertrag zwei Mal jeweils um ein Jahr zu verlängern.Maximale...”
Text
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat die Option, diesen Vertrag zwei Mal jeweils um ein Jahr zu verlängern.Maximale Laufzeit ist somit bis zum 02.07.2027.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat die Option, diesen Vertrag zwei Mal jeweils um ein Jahr zu verlängern.Maximale...”
Text
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat die Option, diesen Vertrag zwei Mal jeweils um ein Jahr zu verlängern.Maximale Laufzeit ist somit bis zum 11.07.2027.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Beginn
Alter Wert
Datum: 2023-07-03 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-07-12 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Ende
Alter Wert
Datum: 2025-07-02 📅
Neuer Wert
Datum: 2025-07-11 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2023-06-07 📅
Zeit: 08:00
Neuer Wert
Datum: 2023-06-21 📅
Zeit: 08:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2023-06-07 📅
Zeit: 08:00
Neuer Wert
Datum: 2023-06-21 📅
Zeit: 08:00
Quelle: OJS 2023/S 110-342582 (2023-06-06)