Seit 2023 ist das BAFA für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig. Das BAFA veranstaltet eine Hybrid-Konferenz (2-Tagesveranstaltung) mit Praxisworkshops zu den Lieferketten. Die Veranstaltung richtet sich an ein Fachpublikum aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung sowie Verbraucherschutzorganisationen und NGO aus dem Bereich Lieferketten, aber auch interessierte Einzelpersonen können sich zur Teilnahme anmelden. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Einzelleistungen, die zur Durchführung der Konferenz benötigt werden, definiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1. Informationstag Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Z23 / LPR
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Kurze Beschreibung:
“Seit 2023 ist das BAFA für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig. Das BAFA veranstaltet eine Hybrid-Konferenz (2-Tagesveranstaltung) mit...”
Kurze Beschreibung
Seit 2023 ist das BAFA für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig. Das BAFA veranstaltet eine Hybrid-Konferenz (2-Tagesveranstaltung) mit Praxisworkshops zu den Lieferketten. Die Veranstaltung richtet sich an ein Fachpublikum aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung sowie Verbraucherschutzorganisationen und NGO aus dem Bereich Lieferketten, aber auch interessierte Einzelpersonen können sich zur Teilnahme anmelden. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Einzelleistungen, die zur Durchführung der Konferenz benötigt werden, definiert.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen aus den letzten fünf Jahren über Leistungen, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Maßgebend ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen aus den letzten fünf Jahren über Leistungen, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Maßgebend ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“mindestens drei verschiedenen Referenzen
- min. 2 Großveranstaltungen (größer als 400 Personen), min. 1 Hybridveranstaltung (größer als 700...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
mindestens drei verschiedenen Referenzen
- min. 2 Großveranstaltungen (größer als 400 Personen), min. 1 Hybridveranstaltung (größer als 700 Online-Teilnehmende)
Mit Angaben mindestens zu folgenden Punkten:
- Projekt (Bezeichnung der Maßnahme)
- Name des Unternehmens welches die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (beauftragende Stelle - Fachbereich)
- Leistungszeitraum
- Auftragswert (netto)
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (aus der sich die Einhaltung der Mindestanforderungen sowie die Vergleichbarkeit ergeben muss)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-22
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Eschborn
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-3499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammerleitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein.2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interessean dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 079-235966 (2023-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-26) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 079-235966
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 1. Informationstag Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Quelle: OJS 2023/S 084-253055 (2023-04-26)