10013-E7-0006 LKA Rampe, Objektplanung Gebäude und Innenräume, Statik, Brandschutz und Wärmeschutz HOAI 2013, 1. Änderungsverordnung vom 02.12.2020 23D10031S
Neubau des Haus 1 für das LKA M-V in Rampe.
Im Haus 1 ist eine reine Büro- und Verwaltungsnutzung geplant.
Für eine termin- und kostengerechte Errichtung ist angedacht eine Modul-/Elementbauweise zu bevorzugen. Somit wird eine Generalplanung über folgende Leistungen abgefordert:
- Gebäudeplanung (HZ3)
- Technische Gebäudeausrüstung (HZ2)
- Tragwerksplanung (HZ3)
- Brandschutzplanung
- Planung Bauphysik nach GEG
In Rahmen der Baumaßnahme soll eine Gesamtplanung für spätere Erweiterungen und Verbindungsbauten erstellt werden. Es ist ein Lösungsvorschlag mit einzureichen.
Angewendete Regelwerke sind HOAI und AHO und es werden Leistungsphasen 2-9 voraussichtlich beauftragt.
Geschätzte Bausumme ist 6,445 Mi €.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-03.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 23D10031S
Kurze Beschreibung:
“Neubau des Haus 1 für das LKA M-V in Rampe.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS region: Ludwigslust-Parchim🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-08 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 089-275980
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
“Der Bewerberbogen enthält die in der EEE abgefragten Erklärungen ergänzt um zusätzliche/ detaillierte Abfragen zur Eignungsprüfung. Das Ausfüllen einer EEE...”
Der Bewerberbogen enthält die in der EEE abgefragten Erklärungen ergänzt um zusätzliche/ detaillierte Abfragen zur Eignungsprüfung. Das Ausfüllen einer EEE ist aufgrund des zwingenden digitalen Ausfüllens des Bewerberbogens entbehrlich (siehe auch VI.3 dieser Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2023/S 089-275980 (2023-05-03)