Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1015_1904_084.2_Abbrucharbeiten Schadstoffe
1015_1904_084.2
Produkte/Dienstleistungen: Asbestbeseitigungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: 1015_1904_084.2_Abbrucharbeiten
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Asbestbeseitigung📦
Ort der Leistung: Landsberg am Lech🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das eingeschossige Gebäude „Flachbau Schlossbergschule“ stammt aus den 1960er Jahren und soll nach Entfernung der Bauschadstoffe vollständig zurückgebaut...”
Beschreibung der Beschaffung
Das eingeschossige Gebäude „Flachbau Schlossbergschule“ stammt aus den 1960er Jahren und soll nach Entfernung der Bauschadstoffe vollständig zurückgebaut werden (Grundfläche ca. 1.150m²). Eine Schadstoffuntersuchung liegt erst nach der Vorankündigung vor. Es ist jedoch sicher davon auszugehen, dass umfangreiche Schadstoff-Rückbauarbeiten durchgeführt werden müssen: Asbest, PAK, alte KMF, evtl. PCB, evtl. Schwermetalle. Das ausführende Unternehmen hat daher zwingend eine Zulassung für den Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten nach TRGS 519 vorzulegen. Zudem müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, um Arbeiten nach TRGS 524 und TRGS 521 durchzuführen.
Es sind keine Bauabschnitte vorgesehen, die Arbeiten können zusammenhängend ausgeführt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zulassung für den Umgang mit schwachgebundenen Asbestprodukten nach TRGS 519; Alle Voraussetzungen für Arbeiten nach TRGS 521 und TRGS 524” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“es erfolgte eine Fristverkürzung gem. §10a (2) und (5) EU VOB/A eine elektronische Vorankündigung erfolgte am 10.07.2023 und die Ausschreibung wird...”
Beschleunigtes Verfahren
es erfolgte eine Fristverkürzung gem. §10a (2) und (5) EU VOB/A eine elektronische Vorankündigung erfolgte am 10.07.2023 und die Ausschreibung wird elektronisch durchgeführt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538 München
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760📞
E-Mail: vob@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762859 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 145-463372 (2023-07-26)