1015_1904_084.2_Abbrucharbeiten Schadstoffe

Stadt Landsberg am Lech

1015_1904_084.2_Abbrucharbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Asbestbeseitigungsarbeiten
Referenznummer: 1015_1904_084.2
Kurze Beschreibung: 1015_1904_084.2_Abbrucharbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Asbestbeseitigungsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Asbestbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landsberg am Lech 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landsberg am Lech
Postanschrift: Katharinenstr. 1
Postleitzahl: 86899
Postort: Landsberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.landsberg.de/ 🌏
E-Mail: vgs.hochbau@landsberg.de 📧
Telefon: +49 8191128215 📞
Fax: +49 819112859215 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/AF99C583-3B1E-4194-9574-651D0FFFC0AA 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/AF99C583-3B1E-4194-9574-651D0FFFC0AA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 145-463372
ABl. S-Ausgabe: 145

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das eingeschossige Gebäude „Flachbau Schlossbergschule“ stammt aus den 1960er Jahren und soll nach Entfernung der Bauschadstoffe vollständig zurückgebaut werden (Grundfläche ca. 1.150m²). Eine Schadstoffuntersuchung liegt erst nach der Vorankündigung vor. Es ist jedoch sicher davon auszugehen, dass umfangreiche Schadstoff-Rückbauarbeiten durchgeführt werden müssen: Asbest, PAK, alte KMF, evtl. PCB, evtl. Schwermetalle. Das ausführende Unternehmen hat daher zwingend eine Zulassung für den Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten nach TRGS 519 vorzulegen. Zudem müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, um Arbeiten nach TRGS 524 und TRGS 521 durchzuführen.
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Es sind keine Bauabschnitte vorgesehen, die Arbeiten können zusammenhängend ausgeführt werden.
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zulassung für den Umgang mit schwachgebundenen Asbestprodukten nach TRGS 519; Alle Voraussetzungen für Arbeiten nach TRGS 521 und TRGS 524

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
es erfolgte eine Fristverkürzung gem. §10a (2) und (5) EU VOB/A eine elektronische Vorankündigung erfolgte am 10.07.2023 und die Ausschreibung wird elektronisch durchgeführt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/AF99C583-3B1E-4194-9574-651D0FFFC0AA 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538 München
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760 📞
E-Mail: vob@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762859 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2023/S 145-463372 (2023-07-26)