Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt eine Rahmenvereinbarung über die zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Miete) inkl. Softwarepflege und Support für die Software "Jira Software Data Center" (im Folgenden "Jira") und Plug-Ins im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren und einer optionalen Verlängerung von einmal 12 Monaten nach § 21 Abs. 6 VgV abgeschlossen. Das Produkt "Jira Software Server" des Herstellers ATLASSIAN und einige Plug-Ins befinden sich seit 2014 in der BWI im Einsatz. "Jira Software Server" wird zur Unterstützung der agilen Arbeitsweise in Teams und Projekten eingesetzt. Derzeit werden in "Jira Software Server" ca. 750 Projekte aktiv genutzt. Ein nicht unerheblicher Anteil dieser Projekte wird für die Planung und Steuerung von Kundenprojekten verwendet. Der Hersteller wird die Softwarepflegeleistungen für "Jira Software Server" am 15. Februar 2024 einstellen, deshalb ist ein Wechsel auf Jira und deren Erweiterungen in Form von Plug-Ins notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 1495-NR-Jira Software (Atlassian) Data Center inkl. Support
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt eine Rahmenvereinbarung über die zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Miete) inkl. Softwarepflege und Support für die Software "Jira Software Data Center" (im Folgenden "Jira") und Plug-Ins im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren und einer optionalen Verlängerung von einmal 12 Monaten nach § 21 Abs. 6 VgV abgeschlossen.
Das Produkt "Jira Software Server" des Herstellers ATLASSIAN und einige Plug-Ins befinden sich seit 2014 in der BWI im Einsatz. "Jira Software Server" wird zur Unterstützung der agilen Arbeitsweise in Teams und Projekten eingesetzt. Derzeit werden in "Jira Software Server" ca. 750 Projekte aktiv genutzt. Ein nicht unerheblicher Anteil dieser Projekte wird für die Planung und Steuerung von Kundenprojekten verwendet. Der Hersteller wird die Softwarepflegeleistungen für "Jira Software Server" am 15. Februar 2024 einstellen, deshalb ist ein Wechsel auf Jira und deren Erweiterungen in Form von Plug-Ins notwendig.
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt eine Rahmenvereinbarung über die zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Miete) inkl. Softwarepflege und Support für die Software "Jira Software Data Center" (im Folgenden "Jira") und Plug-Ins im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren und einer optionalen Verlängerung von einmal 12 Monaten nach § 21 Abs. 6 VgV abgeschlossen.
Das Produkt "Jira Software Server" des Herstellers ATLASSIAN und einige Plug-Ins befinden sich seit 2014 in der BWI im Einsatz. "Jira Software Server" wird zur Unterstützung der agilen Arbeitsweise in Teams und Projekten eingesetzt. Derzeit werden in "Jira Software Server" ca. 750 Projekte aktiv genutzt. Ein nicht unerheblicher Anteil dieser Projekte wird für die Planung und Steuerung von Kundenprojekten verwendet. Der Hersteller wird die Softwarepflegeleistungen für "Jira Software Server" am 15. Februar 2024 einstellen, deshalb ist ein Wechsel auf Jira und deren Erweiterungen in Form von Plug-Ins notwendig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket mit allgemeinen Dienstprogrammen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-18 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 076-230675
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt eine Rahmenvereinbarung über die zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Miete) inkl. Softwarepflege und Support für die Software "Jira Software Data Center" (im Folgenden "Jira") und Plug-Ins im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren und einer optionalen Verlängerung von einmal 12 Monaten nach § 21 Abs. 6 VgV abgeschlossen.
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt eine Rahmenvereinbarung über die zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Miete) inkl. Softwarepflege und Support für die Software "Jira Software Data Center" (im Folgenden "Jira") und Plug-Ins im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von drei Jahren und einer optionalen Verlängerung von einmal 12 Monaten nach § 21 Abs. 6 VgV abgeschlossen.
Das Produkt "Jira Software Server" des Herstellers ATLASSIAN und einige Plug-Ins befinden sich seit 2014 in der BWI im Einsatz. "Jira Software Server" wird zur Unterstützung der agilen Arbeitsweise in Teams und Projekten eingesetzt. Derzeit werden in "Jira Software Server" ca. 750 Projekte aktiv genutzt. Ein nicht unerheblicher Anteil dieser Projekte wird für die Planung und Steuerung von Kundenprojekten verwendet. Der Hersteller wird die Softwarepflegeleistungen für "Jira Software Server" am 15. Februar 2024 einstellen, deshalb ist ein Wechsel auf Jira und deren Erweiterungen in Form von Plug-Ins notwendig.
Das Produkt "Jira Software Server" des Herstellers ATLASSIAN und einige Plug-Ins befinden sich seit 2014 in der BWI im Einsatz. "Jira Software Server" wird zur Unterstützung der agilen Arbeitsweise in Teams und Projekten eingesetzt. Derzeit werden in "Jira Software Server" ca. 750 Projekte aktiv genutzt. Ein nicht unerheblicher Anteil dieser Projekte wird für die Planung und Steuerung von Kundenprojekten verwendet. Der Hersteller wird die Softwarepflegeleistungen für "Jira Software Server" am 15. Februar 2024 einstellen, deshalb ist ein Wechsel auf Jira und deren Erweiterungen in Form von Plug-Ins notwendig.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Vertragsleistungen bestehen gegenständlich insbesondere aus
• der zeitlich befristeten Überlassung (Miete) von Software in Form von Jira und der
nachfolgenden näher beschriebenen Plug-Ins für Jira (Jira und Plug-Ins nachfolgend
gemeinsam "Software" genannt)
• der Erbringung von Softwarepflege- und Supportleistungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 076-230675 (2023-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Vertragsleistungen bestehen gegenständlich insbesondere aus • der zeitlich befristeten Überlassung (Miete) von Software in Form von Jira und der nachfolgenden näher beschriebenen Plug-Ins für Jira (Jira und Plug-Ins nachfolgend gemeinsam "Software" genannt) • der Erbringung von Softwarepflege- und Supportleistungen.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Vertragsleistungen bestehen gegenständlich insbesondere aus • der zeitlich befristeten Überlassung (Miete) von Software in Form von Jira und der nachfolgenden näher beschriebenen Plug-Ins für Jira (Jira und Plug-Ins nachfolgend gemeinsam "Software" genannt) • der Erbringung von Softwarepflege- und Supportleistungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-13 📅
Name: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postanschrift: Borsigstraße 26
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61225360📞
E-Mail: aeussere-sicherheit@sva.de📧
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 116-363412 (2023-06-14)