Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung von Medienkonvertern im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Leistungsumfang: Lieferung von Medienkonvertern
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1527-TB-Medienkonverter
1527-TB-Medienkonverter
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung von Medienkonvertern im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der...”
Kurze Beschreibung
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung von Medienkonvertern im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Leistungsumfang: Lieferung von Medienkonvertern
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 750 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mettmann🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: -
Beschreibung der Beschaffung:
“Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den
Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Fortführungsoption um 2 mal 12 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18736f0ab93-112020d4a0992590” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18736f0ab93-112020d4a0992590” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18736f0ab93-112020d4a0992590” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-02-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-09
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 750.000 Euro innerhalb der maximalen...”
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 750.000 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 1.125.000 Euro.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 174-545568 (2023-09-06)