Zusätzliche Informationen
Es ist vorgesehen, auf Grundlage der Erstangebote die
angebotene Lösung des bestplatzierten Bieters im
Rahmen einer Teststellung zu verifizieren.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf
Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne eine
Teststellung vorzunehmen.
Voraussichtliches Abrufvolumen und
Volumenobergrenze des Rahmenvertrages als Ergänzung zu
II.1.5) dieser Bekanntmachung:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden
Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von
4.123.100,00 Euro innerhalb der maximalen
Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit
zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um ein (1) Jahr ermittelt.
Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die
strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder
Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit
einem Volumen um 50% bis zum 1,5-fachen des vorgenannten
geschätzten (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit
ergibt sich eine Obergrenze von 6.184.650,00 Euro.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes
Abnahmevolumen, es sei denn, dass im Rahmenvertrag und/
oder seinen Anlagen für die jeweilige Vertragsleistung eine
Mindestabnahmemenge angegeben ist.