15869 Personenbeförderung im Busverkehr - Linienbündel Nord, Nordwest, Südost und Südwest 2027-2030

Kreis Gütersloh, Kreis Soest, Kreis Lippe, Kreis Paderborn und Stadt Bielefeld

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Gütersloh-Nord, -Nordwest, -Südost und -Südwest ab dem 1.1.2027

Deadline

Deadline 2026-07-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 15869 Personenbeförderung im Busverkehr - Linienbündel Nord, Nordwest, Südost und Südwest 2027-2030
Referenznummer: 4.4-26-T-15869
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Gütersloh-Nord, -Nordwest, -Südost und -Südwest ab dem 1.1.2027
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4

1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Los A - LB Nord
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Grundnetz: • 43 (Halle-Gütersloh) • 61 Bielefeld – Werther – Halle • 62 Bielefeld – Werther - Borgholzhausen • 66 ([Werther-] Häger – Spenge) • 81 (ehem. 48) Ortsverkehr Steinhagen • 88 (Bielefeld – BI-Brackwede – BI-Quelle – Steinhagen – Halle) • 89 (Halle – Versmold) • N19 Nachtbus (Bielefeld – Halle) • Linien Ha T1-T4 (Ortsverkehr Halle) • AST Steinhagen Ergänzungsnetz/Sonderverkehre: • 60 (Werther – Theenhausen [– Melle-Neuenkirchen]) • 63 (Bi-Vilsendorf – BI-Jöllenbeck – BI-Dornberg – Werther) • 68 (Steinhagen – Halle – Werther – Bi-Babenhausen – BI-Schildesche) • 86 (Ortsverkehr Halle) • 86.1 (Ortsverkehr Halle) • 88 (Bielefeld – BI-Brackwede – BI-Quelle – Steinhagen – Halle) • 89 (Halle – Versmold) • 89.1 (Halle – Versmold) • 98 (Ortsverkehr Werther) • 148 (Steinhagen – Halle) • 157 (Bielefeld – Werther) • 188 (Steinhagen – Halle) • 198 (Ortsverkehr Werther) • 248 (Ortsverkehr Steinhagen) • 285 (Ortsverkehr Halle) • 286 (Ortsverkehr Halle) • 288 (Ortsverkehr Steinhagen)
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Los B - LB Nordwest
Beschreibung der Beschaffung:
Grundnetz: • Tx45 (Taxibus Hw-Greffen – Beelen) • 71 (Versmold – Harsewinkel – Gütersloh) • 72 (Taxibus Harsewinkel – Clarholz) • 74 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) • T44 (Taxibus HC-Pixel – Gütersloh) • 90 (Versmold – Borgholzhausen) • 190 (Ortsverkehr Borgholzhausen) • 191 (Ortsverkehr Borgholzhausen) Ergänzungsnetz/Sonderverkehre: • 171 (Ortsverkehr Harsewinkel) [ehem. 71.1] • 172 (Ortsverkehr Harsewinkel) [ehem. 71.2] • 173 (Ortsverkehr Harsewinkel) [ehem. 71.3] • 175 (Ortsverkehr Versmold) [ehem. 71.5] • 176 (Ortsverkehr Versmold) [ehem. 71.6] • 177 (Ortsverkehr Versmold) [ehem. 71.7] • 178 (Ortsverkehr Versmold) [ehem. 71.8] • 271 (Ortsverkehr Harsewinkel) [ehem. 72.1] • 273 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.3] • 274 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.4] • 275 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.5] • 276 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.6] • 277 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.7] • 278 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.8] • 290 (Borgholzhausen – Versmold) [ehem. Linie 90.2] • 291 (Borgholzhausen – Versmold) [ehem. Linie 91] • 292 (Borgholzhausen – Halle) [ehem. Linie 90.1] • 293 (Vm-Oesterweg – Borgholzhausen) [ehem. 93] • 294 92 (Ortsverkehr Borgholzhausen) [ehem. Linie 92] • 295 (Ortsverkehr Borgholzhausen) [ehem. 92.1] • 296 92.2 (Ortsverkehr Borgholzhausen) [ehem. 92.2] • 297 92.3 (Ortsverkehr Borgholzhausen) [ehem. 92.3]
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 0003
Titel: Los C - LB Südost
Beschreibung der Beschaffung:
Grundnetz: • 73 (Gütersloh – Verl – Hövelhof) • 83 (Bielefeld – Schloß Holte) • 84 (Schloß Holte – Augustdorf) • 84.1 (Ortsverkehr Schloß Holte-Stukenbrock) • 84.2 (Ortsverkehr Schloß Holte-Stukenbrock) • 85 (Gütersloh – Verl – Schloß Holte) • S18: Bielefeld – Verl (WestfalenSchnellbus) Ergänzungsnetz/Sonderverkehre: • 73.1 (Ortsverkehr Verl) • 73.2 (Ortsverkehr Verl) • 73.3 (Ortsverkehr Verl) • 73.4 (Ortsverkehr Verl) • 84.3 (Ortsverkehr Schloß Holte-Stukenbrock) • 84.4 (Schloß Holte-Stukenbrock – Oerlinghausen) • 84.5 (Schloß Holte-Stukenbrock – Hövelhof) • 85.1 (Ortsverkehr Verl) • 85.2 (Verl – Gt-Avenwedde)
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 0004
Titel: Los D - LB Südwest
Beschreibung der Beschaffung:
Grundnetz: • 70 (Rheda – Langenberg – Lippstadt) • 76 (Rheda – Rietberg) • 77 (Gütersloh – Rietberg) • 78 (Ortsverkehr Rheda-Wiedenbrück) • 78.1 (Ortsverkehr Rheda-Wiedenbrück) • 78.3 (Taxibus Ortsverkehr Rheda-Wiedenbrück) • 79 (Rheda – Gütersloh) • 79.1 (Wiedenbrück – Rheda – HC-Pixel – Gütersloh) • 80 (Rietberg – Lippstadt) • 246 (Ortsverkehr Rietberg-Westerwiehe) • 247 (Ortsverkehr Rietberg-Druffel) • RT 4 („RegioTaxi“ Taxibus Rietberg – Langenberg) • AST Rheda-Wiedenbrück Ergänzungsnetz/Sonderverkehre: • 70.1 (Ortsverkehr Langeberg) • 70.2 (Rietberg – Langenberg) • 70.3 (Db-Westenholz – Langenberg) • 75 (Verl – Wiedenbrück) • 75.1 (Rietberg – Wiedenbrück) • 78.2 (Clarholz – Herzebrock – Rheda) • 80.1 (Gt-Avenwedde – Verl – Rietberg - Lippstadt) • 80.3 (Db-Westenholz/Rietberg – Lippstadt-Lipperbruch) • Sonderverkehr Karnevalsverkehr Rietberg (Rietberg innerorts/Lippstadt/Verl)
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Beschreibung
Ort der Leistung:
Lippe 🏙️
+ 2 weitere
Soest 🏙️

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angebotsöffnung rein digital
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Zusätzliche Informationen: Angebotsöffnung rein digital
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die Zuschlagserteilung werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur Angebote von fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bietern berücksichtigt, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dieses geschieht durch Vorlage der auf den Vordrucken 4 und 5 in Anlage 13 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise, insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 13 Vordruck 5, Ziffer 13, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Dies schließt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und / oder der Berufsgenossenschaft ein. Auf die Vorschriften der §§ 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
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Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 in Anlage 13 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter.
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Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall denjenigen Bieter, der nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht!
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Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat.
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Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576“ mit dem Angebot abzugeben. Für diese Erklärung ist der Vordruck 6 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bestbieter neben der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach dem WRegG Auskünfte bei weiteren Stellen einzuholen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 13, Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Anlage 13, Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 dieses Abschnittes 9 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 5 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
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Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 5 Verkehrsvertrag bei der ausgeschriebenen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt 9 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreis Gütersloh, Kreis Soest, Kreis Lippe, Kreis Paderborn und Stadt Bielefeld
Nationale Registrierungsnummer: 2
Postanschrift: Herzebrocker Str. 140
Postleitzahl: 33334
Postort: Gütersloh
Region: Gütersloh 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: submission@kreis-guetersloh.de 📧
Telefon: +49 5241-851912 📞
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/73bcf88e-802c-4180-8a15-e3e475d54d16 🌏
Teilnahme-URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/73bcf88e-802c-4180-8a15-e3e475d54d16 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 306268-2025
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Kreis Gütersloh hat den Zweckverband Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsdurchführung beauftragt. Der VVOWL ist im Auftrag der Auftraggeber Federführer im Vergabeverfahren sowie bei der Abrechnung der verkehrsvertraglichen Leistungen. Soweit keine anderslautende Anweisung erfolgt oder die Umstände für eine Abweichung von dieser Regelung sprechen, sind Meldungen, Berichtspflichten etc. an den Federführer zu richten sowie Aufträge an das Verkehrsunternehmen nur vom Federführer entgegenzunehmen. Die Leistung wird in vier Losen vergeben. Die Bieter können für alle vier Einzellose ein Angebot abgeben. Die Abgabe von Kombiangeboten (möglich sind Lose A/B oder C/D) sowie eines Gesamtangebots sind zulässig, sofern der Bieter neben den Kombiangeboten oder dem Gesamtangebot auch für sämtliche der den jeweiligen Kombinationen zugrundeliegende Einzellose Einzelangebote abgibt.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 8fb9955a-5e77-4174-80bc-3000f11cac73
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 102-369188 (2026-05-27)
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