Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sofern der Bieter sich der Leistungen von Nachunternehmern bedienen möchte, müssen diese folgende Anforderungen erfüllen. Die u. a. vom Nachunternehmer geforderten Unterlagen und Angaben müssen mit Angebotsabgabe des Bieters eingereicht werden. Sie müssen sich auf die (juristische) Person des Nachunternehmers beziehen.
a) Eigenerklärung gem. Dokument 2.1.
b) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall der Zuschlagserteilung, Die RWTH fordert für Nachunternehmer eine Mindestdeckung kumuliert auf alle Schadensfälle pro Jahr:
für Sachschäden von 4,0 Mio. Euro,
für Personenschäden von 2,0 Mio. Euro,
für Vermögensschäden von 1,0 Mio. Euro.
Die RWTH fordert für Nachunternehmer eine Mindestdeckung jeweils pro Schadensfall:
für Sachschäden 2,0 Mio. Euro,
für für Personenschäden 1,0 Mio. Euro,
für Vermögensschäden 0,5 Mio. Euro.
Im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter hat der Nachunternehmer (über den Rahmenvertragspartner) der RWTH eine Bestätigung des Versicherers einzureichen.
c) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Fachhandelspartner ansässig ist, jeweils unter Angabe der Versicherungsnummer.
Im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter hat der Nachunternehmer (über den Rahmenvertragspartner) der RWTH eine Bestätigung der Berufsgenossenschaft/des Versicherers einzureichen.
d) Handelsregisterauszug des Nachunternehmers (nicht älter als 01.01.2023).
Bezüglich der Eignungskriterien für Nachunternehmer wird auf das Dok. 6.1 verwiesen.