Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zeitlich befristete Überlassung (Subskription) von Software für eine No-Code-Datenbank sowie deren Pflege, Support und die Erbringung von weiteren softwarenahen Vertragsleistungen (Implementierungsleistungen (Produktbefähigung), Customizing und Nutzer-Schulungsleistungen) im Wege eines Offenes Verfahren gem. § 14 Abs. 2 VgV abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen. Durch intuitive, benutzerfreundliche Oberflächen sollen die No-Code-Datenbanken schnelle Anpassungen an dynamische Lageveränderungen ermöglichen, ohne auf Programmierkenntnisse angewiesen zu sein.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1839-CK-NoCode Datenbank
Referenznummer: 1839-CK-NoCode Datenbank
Kurze Beschreibung:
“Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zeitlich befristete Überlassung (Subskription) von Software für eine...”
Kurze Beschreibung
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zeitlich befristete Überlassung (Subskription) von Software für eine No-Code-Datenbank sowie deren Pflege, Support und die Erbringung von weiteren softwarenahen Vertragsleistungen (Implementierungsleistungen (Produktbefähigung), Customizing und Nutzer-Schulungsleistungen) im Wege eines Offenes Verfahren gem. § 14 Abs. 2 VgV abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Durch intuitive, benutzerfreundliche Oberflächen sollen die No-Code-Datenbanken schnelle Anpassungen an dynamische Lageveränderungen ermöglichen, ohne auf Programmierkenntnisse angewiesen zu sein.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe hierzu die Angabe in dem Rahmenvertrag unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemberatung und technische Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“2 x 12 Monate” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsblatt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-198c15865e4-6423f6720ffdbca9”
“Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und...”
Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr.
Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, das die BWI gegenüber ihrem Kunden (Bundeswehr) abgeben hat.
Damit einhergehend sind derzeit keine Bestandteile des Rahmenvertrages mit Haushaltsmitteln hinterlegt.
Die BWI erwartet, dass die Bundeswehr die Haushaltsmittel während des laufenden Vergabeverfahrens hinterlegt und freigibt.
Hinweis: Es erfolgt keine Zuschlagserteilung vor der Freigabe der gesamten Haushaltsmittel.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 075-262055 (2026-04-15)