Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Möbel und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 4.224.537,2 Euro netto und einer Obergrenze i.H.v. 6.336.805,8 Euro netto im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Eine genaue Auflistung der jeweiligen Möbel und des jeweiligen Zubehörs können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden. Die Vergabe wird in die folgenden Lose aufgeteilt: Los 1: Kollaborationsmöbel und Besprechungsraumausstattung Aufragsschätzwert: 1.880.320,00 Euro netto; Obergrenze: 2.820.480,00 Euro netto Los 2: Loungemöbel Aufragsschätzwert: 570.549,20 Euro netto; Obergrenze: 855.823,80 Euro netto Los 3: Akustikelemente Aufragsschätzwert: 855.400,00 Euro netto; Obergrenze: 1.283.100,00 Euro netto Los 4: Arbeitsplatzergänzungen Aufragsschätzwert: 918.268,00 Euro netto; Obergrenze: 1.377.402,00 Euro netto
Auftragsbekanntmachung (2026-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1915-NA-Standortausstattung
Referenznummer: 1915-NA-Standortausstattung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Möbel und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 4.224.537,2 Euro netto und einer Obergrenze i.H.v. 6.336.805,8 Euro netto im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Eine genaue Auflistung der jeweiligen Möbel und des jeweiligen Zubehörs können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Die Vergabe wird in die folgenden Lose aufgeteilt:
Los 1: Kollaborationsmöbel und Besprechungsraumausstattung
Aufragsschätzwert: 1.880.320,00 Euro netto; Obergrenze: 2.820.480,00 Euro netto
Los 2: Loungemöbel
Aufragsschätzwert: 570.549,20 Euro netto; Obergrenze: 855.823,80 Euro netto
Los 3: Akustikelemente
Aufragsschätzwert: 855.400,00 Euro netto; Obergrenze: 1.283.100,00 Euro netto
Los 4: Arbeitsplatzergänzungen
Aufragsschätzwert: 918.268,00 Euro netto; Obergrenze: 1.377.402,00 Euro netto
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Möbel und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 4.224.537,2 Euro netto und einer Obergrenze i.H.v. 6.336.805,8 Euro netto im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Eine genaue Auflistung der jeweiligen Möbel und des jeweiligen Zubehörs können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Die Vergabe wird in die folgenden Lose aufgeteilt:
Los 1: Kollaborationsmöbel und Besprechungsraumausstattung
Aufragsschätzwert: 1.880.320,00 Euro netto; Obergrenze: 2.820.480,00 Euro netto
Los 2: Loungemöbel
Aufragsschätzwert: 570.549,20 Euro netto; Obergrenze: 855.823,80 Euro netto
Los 3: Akustikelemente
Aufragsschätzwert: 855.400,00 Euro netto; Obergrenze: 1.283.100,00 Euro netto
Los 4: Arbeitsplatzergänzungen
Aufragsschätzwert: 918.268,00 Euro netto; Obergrenze: 1.377.402,00 Euro netto
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Kollaborationsmöbel und Besprechungsraumausstattung
Beschreibung der Beschaffung: s. Ziffer 4.1. der LB
Postleitzahl: 53117
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig in Textform um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Loungemöbel
Beschreibung der Beschaffung: S. Ziffer 4.2 der LB
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Akustikelemente
Beschreibung der Beschaffung: S. Ziffer 4.3 der LB
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: Arbeitsplatzergänzungen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: S. Ziffer 4.4 der LB
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 VgV vor den Bieter aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 VgV vor den Bieter aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Spezifischer Jahresumsatz
Eintragung in das Handelsregister
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 187-666831 (2026-09-25)