Neubau einer Feuerwehr Ahrweiler: Das heutige Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Ahrweiler an der Ramersbacher Straße gegenüber des Ahrtores wurde durch die Flut im Jahr 2021 stark beschädigt. Der verbleibende Torso ist nicht mehr sanierungsfähig, sodass an anderer Stelle ein Ersatzneubau mit 12 Stellplätzen realisiert werden soll. Die neue Lage südlich der Ahr befindet sich in Sichtweite des heutigen Feuerwehrgebäudes. Durch die Umlegung des Feuerwehrgebäudes soll in Zukunft die Erreichbarkeit aller Gebiete auch bei extremen Hochwasser durch die Feuerwehr sichergestellt werden. LOS 075: Lieferung und Montage von lüftungstechnischen Anlagen. Umfasst zentrale RLT-Geräte, Luftverteilungssysteme, Lüftungsauslässe, Absperrvorrichtungen, Brandschutzvorrichtungen, CO-Absaugung der Fahrzeughallen sowie Küchen- und Spülbereichsbelüftung. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und sämtliches Zubehör gemäß den technischen Vertragsbedingungen (ZTV Lüftung).
Auftragsbekanntmachung (2025-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1H0007, Neubau Feuerwehr Ahrweiler - Los 075 Raumlufttechnische Anlagen
Referenznummer: 20260119_0007-75
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Feuerwehr Ahrweiler:
Das heutige Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Ahrweiler an der Ramersbacher Straße gegenüber des Ahrtores wurde durch die Flut im Jahr 2021 stark beschädigt. Der verbleibende Torso ist nicht mehr sanierungsfähig, sodass an anderer Stelle ein Ersatzneubau mit 12 Stellplätzen realisiert werden soll. Die neue Lage südlich der Ahr befindet sich in Sichtweite des heutigen Feuerwehrgebäudes. Durch die Umlegung des Feuerwehrgebäudes soll in Zukunft die Erreichbarkeit aller Gebiete auch bei extremen Hochwasser durch die Feuerwehr sichergestellt werden.
LOS 075: Lieferung und Montage von lüftungstechnischen Anlagen. Umfasst zentrale RLT-Geräte, Luftverteilungssysteme, Lüftungsauslässe, Absperrvorrichtungen, Brandschutzvorrichtungen, CO-Absaugung der Fahrzeughallen sowie Küchen- und Spülbereichsbelüftung. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und sämtliches Zubehör gemäß den technischen Vertragsbedingungen (ZTV Lüftung).
Neubau einer Feuerwehr Ahrweiler:
Das heutige Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Ahrweiler an der Ramersbacher Straße gegenüber des Ahrtores wurde durch die Flut im Jahr 2021 stark beschädigt. Der verbleibende Torso ist nicht mehr sanierungsfähig, sodass an anderer Stelle ein Ersatzneubau mit 12 Stellplätzen realisiert werden soll. Die neue Lage südlich der Ahr befindet sich in Sichtweite des heutigen Feuerwehrgebäudes. Durch die Umlegung des Feuerwehrgebäudes soll in Zukunft die Erreichbarkeit aller Gebiete auch bei extremen Hochwasser durch die Feuerwehr sichergestellt werden.
LOS 075: Lieferung und Montage von lüftungstechnischen Anlagen. Umfasst zentrale RLT-Geräte, Luftverteilungssysteme, Lüftungsauslässe, Absperrvorrichtungen, Brandschutzvorrichtungen, CO-Absaugung der Fahrzeughallen sowie Küchen- und Spülbereichsbelüftung. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und sämtliches Zubehör gemäß den technischen Vertragsbedingungen (ZTV Lüftung).
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 20260119_0007-75
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Postanschrift: Ramersbacher Straße/Am Schwimmbad
Postleitzahl: 53474
Stadt: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ahrweiler🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-03 📅
Datum des Endes: 2027-04-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2027-01-19 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist eingehen.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist eingehen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
- Eigenerklärung nach Formblatt 124: Erklärung über Registereintragungen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren unter Benennung des Auftraggebers mit Adresse, Rufnummer, E-Mail Adresse und mit Auftragsvolumen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien und Mindestanforderungen:
• Eigenerklärung nach Formblatt 124:
o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
o Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
o Angabe zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie SVBeiträge,
o Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben an Stelle der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen,
o Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist; mind. 800.000 EUR netto/Jahr,
• Nachweis einer Haftpflichtversicherung: mind. 5 Mio. EUR jeweils für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien und Mindestanforderungen:
• Eigenerklärung nach Formblatt 124:
o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
o Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
o Angabe zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie SVBeiträge,
o Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben an Stelle der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen,
o Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist; mind. 800.000 EUR netto/Jahr,
• Nachweis einer Haftpflichtversicherung: mind. 5 Mio. EUR jeweils für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß §§ 123, 124 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: 06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +496131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 238-820245 (2025-12-09)