Für die folgenden Leistungen benötigt die Investitionsbank Berlin (IBB) einen Dienstleister, der die Software zur Verfügung stellt:
Zeitwirtschaft, Stellen-/Kostenplanung, Payroll, Reisekostenabrechnung, Weiterbildungsmanagement, ESS/MSS, Digitale Personalakte, Personaladministration, Bewerbermanagement
Die Bereitstellung der Funktionalitäten, die Softwarepflege und die technische Wartung für die Dauer der Vertragslaufzeit sowie begleitende Schulungen sind ebenfalls Teil dieser Ausschreibung und sind vom Dienstleister zu erbringen. (siehe Anlage 04 Rahmenlastenheft)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-10.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2023-068
Kurze Beschreibung:
“Für die folgenden Leistungen benötigt die Investitionsbank Berlin (IBB) einen Dienstleister, der die Software zur Verfügung stellt:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket für die Unternehmensressourcenplanung (ERP)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Konzeptes. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung des Preises,...”
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Konzeptes. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung des Preises, anschließend die Bewertung der Präsentation der Aufgabe. Besteht bei all diesen Bewertungen Punktegleichstand, entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
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Quelle: OJS 2023/S 155-496823 (2023-08-10)