Das aktuelle Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2020 soll fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Die vierjährliche Fortentwicklung ist gesetzlich im aktuell gültigen Klimaschutzgesetz vorgeschrieben und ist daher bis Ende 2024 abzuschließen. Das fortzuschreibende Klimaschutzkonzept soll nun die Vergangenheit mit der Zukunft verknüpfen und eine Brücke zwischen bisherigem und zukünftigen Vorgehen im rheinland-pfälzischen Klimaschutz schlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2. Fortschreibung "Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz"
811-2023-001
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Das aktuelle Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2020 soll fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Die vierjährliche...”
Kurze Beschreibung
Das aktuelle Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2020 soll fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Die vierjährliche Fortentwicklung ist gesetzlich im aktuell gültigen Klimaschutzgesetz vorgeschrieben und ist daher bis Ende 2024 abzuschließen. Das fortzuschreibende Klimaschutzkonzept soll nun die Vergangenheit mit der Zukunft verknüpfen und eine Brücke zwischen bisherigem und zukünftigen Vorgehen im rheinland-pfälzischen Klimaschutz schlagen.
1️⃣
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrages ist die 2. Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes des Landes Rheinland-Pfalz.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Referenzen: max. 5 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (ab 2018) möglichst aus verschiedenen Bundesländern”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Mitarbeiterprofile: Fachliche Qualifikation, Erfahrungen und Tätigkeitsbereiche der für die Durchführung des Projektes vorgesehenen Personen sowie der...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Mitarbeiterprofile: Fachliche Qualifikation, Erfahrungen und Tätigkeitsbereiche der für die Durchführung des Projektes vorgesehenen Personen sowie der persönlichen Referenzen in Bezug auf vergleichbare Projekte
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektskizze: Vollständigkeit, nötiger Detailgrad, Nachvollziehbarkeit, Umsetzbarkeit, Erfüllbarkeit der ausgeschriebenen Aufgaben und Ziele im Zeitplan”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Innovationsgrad des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vorlage insbesondere Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-15
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-16
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD0YC8H
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstrasse 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Quelle: OJS 2023/S 176-550709 (2023-09-08)