2. S-Bahn Stammstrecke München, Autoreisezuganlage am Bahnhof München Süd, BÜW: Los 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a); Los 2 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) (VE1816c)
Im Zuge der Maßnahme 2. S-Bahn-Stammstrecke München wird der Bahnhof München Ost Pbf umfangreich umgebaut. Diese Umbaumaßnahmen sind ursächlich für den dauerhaften Rückbau der am dortigen Standort angesiedelten Autoreisezugverladung. In diesem Zuge wird eine neue Station zur Abfertigung der Autoreisezüge und deren Kunden mit ihren Autos im Bahnhof München Süd realisiert. Bestandteile dieser Station sind ein neuer Personenbahnsteig entlang des Gleises 25 sowie ein Verladebahnsteig mit einer Verladerampe am Zollgleis 1. Diese werden durch ein jeweiliges Rampen- und Treppenbauwerk an den öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen. Zur Abfertigung der Reisenden und zur Durchführung des Betriebs werden im Umfeld des Verladebahnsteigs ein Servicegebäude sowie ein Check-In Schalter errichtet. Zudem werden Verkehrsflächen zur Zufahrt und Aufstellung der zu verladenden Fahrzeuge errichtet. Zur Realisierung einer genug breiten Verkehrsflächen sowie zur Schaffung einer Baustelleneinrichtungsfläche im Bahnhof werden die bestehenden sogenannten Zollgleise (1 bis 4) am Anfang der gesamten Maßnahmen zurückgebaut und erst nach Inbetriebnahme der Autoreisezuganlage in ihrer neuen Lage wieder hergestellt. Der Umbau des Spurplans erfordert notwendige Anpassungen des Bahnkörpers, der Entwässerung, des Kabeltiefbaus, des Oberbaus, der Rettungswege sowie von Brücken- und Stützbauwerken an die geänderten Anforderungen. Die bahntechnische Ausrüstung (Oberleitung, Starkstromanlagen, elektrische Energieanlage, Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlage) ist an den neuen Spurplan anzupassen bzw. neu zu errichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 22FEI62161
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Maßnahme 2. S-Bahn-Stammstrecke München wird der Bahnhof München Ost Pbf umfangreich umgebaut. Diese Umbaumaßnahmen sind ursächlich für den dauerhaften Rückbau der am dortigen Standort angesiedelten Autoreisezugverladung.
In diesem Zuge wird eine neue Station zur Abfertigung der Autoreisezüge und deren Kunden mit ihren Autos im Bahnhof München Süd realisiert. Bestandteile dieser Station sind ein neuer Personenbahnsteig entlang des Gleises 25 sowie ein Verladebahnsteig mit einer Verladerampe am Zollgleis 1. Diese werden durch ein jeweiliges Rampen- und Treppenbauwerk an den öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen. Zur Abfertigung der Reisenden und zur Durchführung des Betriebs werden im Umfeld des Verladebahnsteigs ein Servicegebäude sowie ein Check-In Schalter errichtet. Zudem werden Verkehrsflächen zur Zufahrt und Aufstellung der zu verladenden Fahrzeuge errichtet. Zur Realisierung einer genug breiten Verkehrsflächen sowie zur Schaffung einer Baustelleneinrichtungsfläche im Bahnhof werden die bestehenden sogenannten Zollgleise (1 bis 4) am Anfang der gesamten Maßnahmen zurückgebaut und erst nach Inbetriebnahme der Autoreisezuganlage in ihrer neuen Lage wieder hergestellt.
Der Umbau des Spurplans erfordert notwendige Anpassungen des Bahnkörpers, der Entwässerung, des Kabeltiefbaus, des Oberbaus, der Rettungswege sowie von Brücken- und Stützbauwerken an die geänderten Anforderungen. Die bahntechnische Ausrüstung (Oberleitung, Starkstromanlagen, elektrische Energieanlage, Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlage) ist an den neuen Spurplan anzupassen bzw. neu zu errichten.
Im Zuge der Maßnahme 2. S-Bahn-Stammstrecke München wird der Bahnhof München Ost Pbf umfangreich umgebaut. Diese Umbaumaßnahmen sind ursächlich für den dauerhaften Rückbau der am dortigen Standort angesiedelten Autoreisezugverladung.
In diesem Zuge wird eine neue Station zur Abfertigung der Autoreisezüge und deren Kunden mit ihren Autos im Bahnhof München Süd realisiert. Bestandteile dieser Station sind ein neuer Personenbahnsteig entlang des Gleises 25 sowie ein Verladebahnsteig mit einer Verladerampe am Zollgleis 1. Diese werden durch ein jeweiliges Rampen- und Treppenbauwerk an den öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen. Zur Abfertigung der Reisenden und zur Durchführung des Betriebs werden im Umfeld des Verladebahnsteigs ein Servicegebäude sowie ein Check-In Schalter errichtet. Zudem werden Verkehrsflächen zur Zufahrt und Aufstellung der zu verladenden Fahrzeuge errichtet. Zur Realisierung einer genug breiten Verkehrsflächen sowie zur Schaffung einer Baustelleneinrichtungsfläche im Bahnhof werden die bestehenden sogenannten Zollgleise (1 bis 4) am Anfang der gesamten Maßnahmen zurückgebaut und erst nach Inbetriebnahme der Autoreisezuganlage in ihrer neuen Lage wieder hergestellt.
Der Umbau des Spurplans erfordert notwendige Anpassungen des Bahnkörpers, der Entwässerung, des Kabeltiefbaus, des Oberbaus, der Rettungswege sowie von Brücken- und Stützbauwerken an die geänderten Anforderungen. Die bahntechnische Ausrüstung (Oberleitung, Starkstromanlagen, elektrische Energieanlage, Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlage) ist an den neuen Spurplan anzupassen bzw. neu zu errichten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-16 📅
Datum des Beginns: 2023-10-09 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 115-358839
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen und das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, wenn bis zu seinem vorgesehenen Zuschlagszeitpunkt die planfeststellungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, die für die Ausführung der nach der Ausschreibung zu überwachenden Bauleistungen gelten, nicht hinreichend erfüllt worden sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen und das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, wenn bis zu seinem vorgesehenen Zuschlagszeitpunkt die planfeststellungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, die für die Ausführung der nach der Ausschreibung zu überwachenden Bauleistungen gelten, nicht hinreichend erfüllt worden sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Maßnahme 2. S-Bahn-Stammstrecke München wird der Bahnhof München Ost Pbf umfangreich umgebaut. Diese Umbaumaßnahmen sind ursächlich für den dauerhaften Rückbau der am dortigen Standort angesiedelten Autoreisezugverladung.
In diesem Zuge wird eine neue Station zur Abfertigung der Autoreisezüge und deren Kunden mit ihren Autos im Bahnhof München Süd realisiert. Bestandteile dieser Station sind ein neuer Personenbahnsteig entlang des Gleises 25 sowie ein Verladebahnsteig mit einer Verladerampe am Zollgleis 1. Diese werden durch ein jeweiliges Rampen- und Treppenbauwerk an den öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen. Zur Abfertigung der Reisenden und zur Durchführung des Betriebs werden im Umfeld des Verladebahnsteigs ein Servicegebäude sowie ein Check-In Schalter errichtet. Zudem werden Verkehrsflächen zur Zufahrt und Aufstellung der zu verladenden Fahrzeuge errichtet. Zur Realisierung einer genug breiten Verkehrsflächen sowie zur Schaffung einer Baustelleneinrichtungsfläche im Bahnhof werden die bestehenden sogenannten Zollgleise (1 bis 4) am Anfang der gesamten Maßnahmen zurückgebaut und erst nach Inbetriebnahme der Autoreisezuganlage in ihrer neuen Lage wieder hergestellt.
In diesem Zuge wird eine neue Station zur Abfertigung der Autoreisezüge und deren Kunden mit ihren Autos im Bahnhof München Süd realisiert. Bestandteile dieser Station sind ein neuer Personenbahnsteig entlang des Gleises 25 sowie ein Verladebahnsteig mit einer Verladerampe am Zollgleis 1. Diese werden durch ein jeweiliges Rampen- und Treppenbauwerk an den öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen. Zur Abfertigung der Reisenden und zur Durchführung des Betriebs werden im Umfeld des Verladebahnsteigs ein Servicegebäude sowie ein Check-In Schalter errichtet. Zudem werden Verkehrsflächen zur Zufahrt und Aufstellung der zu verladenden Fahrzeuge errichtet. Zur Realisierung einer genug breiten Verkehrsflächen sowie zur Schaffung einer Baustelleneinrichtungsfläche im Bahnhof werden die bestehenden sogenannten Zollgleise (1 bis 4) am Anfang der gesamten Maßnahmen zurückgebaut und erst nach Inbetriebnahme der Autoreisezuganlage in ihrer neuen Lage wieder hergestellt.
Der Umbau des Spurplans erfordert notwendige Anpassungen des Bahnkörpers, der Entwässerung, des Kabeltiefbaus, des Oberbaus, der Rettungswege sowie von Brücken- und Stützbauwerken an die geänderten Anforderungen. Die bahntechnische Ausrüstung (Oberleitung, Starkstromanlagen, elektrische Energieanlage, Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlage) ist an den neuen Spurplan anzupassen bzw. neu zu errichten.
Der Umbau des Spurplans erfordert notwendige Anpassungen des Bahnkörpers, der Entwässerung, des Kabeltiefbaus, des Oberbaus, der Rettungswege sowie von Brücken- und Stützbauwerken an die geänderten Anforderungen. Die bahntechnische Ausrüstung (Oberleitung, Starkstromanlagen, elektrische Energieanlage, Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlage) ist an den neuen Spurplan anzupassen bzw. neu zu errichten.
Informationen über Lose:
Die Vergabe erfolgt anhand der wirtschaftlichsten Loskombination aus den Losen 1 und 2.
Bezeichnung des Loses: Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Vom Los 1 sind die folgenden Fachgebiete zu überwachen:
- Technische Gebäudeausrüstung (Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen, Lufttechnische Anlagen, Abwasser-, Wasser- und Trinkwasserversorgung, Starkstromanlagen)
- Maschinentechnische Anlagen
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen und das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, wenn bis zu seinem vorgesehenen Zuschlagszeitpunkt die planfeststellungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, die für die Ausführung der nach der Ausschreibung zu überwachenden Bauleistungen gelten, nicht hinreichend erfüllt worden sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen und das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, wenn bis zu seinem vorgesehenen Zuschlagszeitpunkt die planfeststellungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, die für die Ausführung der nach der Ausschreibung zu überwachenden Bauleistungen gelten, nicht hinreichend erfüllt worden sind.
Bezeichnung des Loses: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) (VE1816c)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 enthält die entsprechende Leistung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nur für Los 1: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Fachbereichen gegliedert. Geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern in folgenden projektrelevanten Fachbereichen in Klammer:
- Nur für Los 1: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Fachbereichen gegliedert. Geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern in folgenden projektrelevanten Fachbereichen in Klammer:
Fachbauüberwacher Elektrotechnik für Oberleitungsanlagen (FBÜ E - OLA): (1)
Fachbauüberwacher Elektrotechnik für elektrische Energieanlagen (FBÜ E - EEA): (1)
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
- Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
- Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Nur für Los 1: Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nur für Los 1: Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
- Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 22FEI62161 Los 1 und Los 2 ist auf dem Vergabeportal der DB AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 22FEI62161 Los 1 und Los 2 ist auf dem Vergabeportal der DB AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: gemäß den Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nur für Los 1: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Nur für Los 1: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
- Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-04 📅
- Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
- Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
2. LST Logistik GmbH
3. Siemens Mobility GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für Los 1:
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation für Los 1 nachzuweisen: Leitender Bauüberwacher; Bauüberwacher für Technische Gebäudeausrüstung
Allgemeine Hinweise
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Angaben zum leitenden Bauüberwacher - Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Dipl. -Ing (FH), Master oder vergleichbarer akademischer Abschluss
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn Ob/KiB
Als Nachweis sind Urkunde, Lebenslauf und Befähigungsausweis einzureichen.
Angaben zum Bauüberwacher für Technische Gebäudeausrüstung - Qualifikationsanforderung
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen.
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für Los 2:
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation für Los 2 nachzuweisen: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo )
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Befähigung Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30 Anlage B und C
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
- Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
- Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
- Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen
- Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
- Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
- Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 115-358839 (2023-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbauund Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a)
Kurze Beschreibung:
Los 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbau
und Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a)
Bezeichnung des Loses: Los 2 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) (VE1816c)
Kurze Beschreibung: Los 2 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) (VE1816c)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-10 📅
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: KPP Consulting GmbH
Postort: Schrems
Land: Österreich 🇦🇹
Waldviertel 🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2023/S 198-621645 (2023-10-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2024-01-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt am Main
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Bezeichnung des Auftrags: Los 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbauund Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a)
Kurze Beschreibung:
Los 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a)
Quelle: OJS 2024/S 019-052008 (2024-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn Stammstrecke München, Autoreisezuganlage am Bahnhof München Süd, BÜW: Los 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbau und
Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a); Los 2 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) (VE1816c)
Referenznummer: 22FEI62161
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Maßnahme 2. S-Bahn-Stammstrecke München wird der Bahnhof München Ost Pbf umfangreich umgebaut. Diese Umbaumaßnahmen sind ursächlich für den dauerhaften Rückbau der am dortigen Standort angesiedelten Autoreisezugverladung.
In diesem Zuge wird eine neue Station zur Abfertigung der Autoreisezüge und deren Kunden mit ihren Autos im Bahnhof München Süd realisiert. Bestandteile dieser Station sind ein neuer Personenbahnsteig entlang des Gleises 25 sowie ein Verladebahnsteig mit einer Verladerampe am Zollgleis 1. Diese werden durch ein jeweiliges Rampen- und Treppenbauwerk an den öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen. Zur Abfertigung der Reisenden und zur Durchführung des Betriebs werden im Umfeld des Verladebahnsteigs ein Servicegebäude sowie ein Check-In Schalter errichtet. Zudem werden Verkehrsflächen zur Zufahrt und Aufstellung der zu verladenden Fahrzeuge errichtet. Zur Realisierung einer genug breiten Verkehrsflächen sowie zur Schaffung einer Baustelleneinrichtungsfläche im Bahnhof werden die bestehenden sogenannten Zollgleise (1 bis 4) am Anfang der gesamten Maßnahmen zurückgebaut und erst nach Inbetriebnahme der Autoreisezuganlage in ihrer neuen Lage wieder hergestellt.
Der Umbau des Spurplans erfordert notwendige Anpassungen des Bahnkörpers, der Entwässerung, des Kabeltiefbaus, des Oberbaus, der Rettungswege sowie von Brücken- und Stützbauwerken an die geänderten Anforderungen. Die bahntechnische Ausrüstung (Oberleitung, Starkstromanlagen, elektrische Energieanlage, Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlage) ist an den neuen Spurplan anzupassen bzw. neu zu errichten.
Im Zuge der Maßnahme 2. S-Bahn-Stammstrecke München wird der Bahnhof München Ost Pbf umfangreich umgebaut. Diese Umbaumaßnahmen sind ursächlich für den dauerhaften Rückbau der am dortigen Standort angesiedelten Autoreisezugverladung.
In diesem Zuge wird eine neue Station zur Abfertigung der Autoreisezüge und deren Kunden mit ihren Autos im Bahnhof München Süd realisiert. Bestandteile dieser Station sind ein neuer Personenbahnsteig entlang des Gleises 25 sowie ein Verladebahnsteig mit einer Verladerampe am Zollgleis 1. Diese werden durch ein jeweiliges Rampen- und Treppenbauwerk an den öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen. Zur Abfertigung der Reisenden und zur Durchführung des Betriebs werden im Umfeld des Verladebahnsteigs ein Servicegebäude sowie ein Check-In Schalter errichtet. Zudem werden Verkehrsflächen zur Zufahrt und Aufstellung der zu verladenden Fahrzeuge errichtet. Zur Realisierung einer genug breiten Verkehrsflächen sowie zur Schaffung einer Baustelleneinrichtungsfläche im Bahnhof werden die bestehenden sogenannten Zollgleise (1 bis 4) am Anfang der gesamten Maßnahmen zurückgebaut und erst nach Inbetriebnahme der Autoreisezuganlage in ihrer neuen Lage wieder hergestellt.
Der Umbau des Spurplans erfordert notwendige Anpassungen des Bahnkörpers, der Entwässerung, des Kabeltiefbaus, des Oberbaus, der Rettungswege sowie von Brücken- und Stützbauwerken an die geänderten Anforderungen. Die bahntechnische Ausrüstung (Oberleitung, Starkstromanlagen, elektrische Energieanlage, Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikationsanlage) ist an den neuen Spurplan anzupassen bzw. neu zu errichten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0da5ff8c-b544-4a52-9080-e9c8144d3b34
Titel: Los 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbau
und Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a)
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung, Hochbau
und Technische Gebäudeausrüstung (VE1816a)
Zusätzliche Informationen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-09 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 81671
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - DB Engineering & Consulting GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-10 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023909232 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: a91e16be-2254-4eae-8566-af3d9b6f5d9b
Postanschrift: EUREF-Campus 14
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: I.td-s(r)
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ02 Die Umsetzung von OLA-Maßnahmen im Bahnhof München Süd ist Bestandteil des betroffenen Auftrages. Die oben aufgeführten zusätztlichen Maßnahmen waren zur Zeit der Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen nicht bekannt und konnten daher in der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden.
///
LÄ03 Die Bauüberwachung von 50Hz-Maßnahmen im Bahnhof München Süd ist Bestandteil des betroffenen Auftrages. Die oben aufgeführten zusätztlichen Maßnahmen waren zur Zeit der Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen nicht bekannt und konnten daher in der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden.
LÄ02 Die Umsetzung von OLA-Maßnahmen im Bahnhof München Süd ist Bestandteil des betroffenen Auftrages. Die oben aufgeführten zusätztlichen Maßnahmen waren zur Zeit der Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen nicht bekannt und konnten daher in der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden.
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LÄ03 Die Bauüberwachung von 50Hz-Maßnahmen im Bahnhof München Süd ist Bestandteil des betroffenen Auftrages. Die oben aufgeführten zusätztlichen Maßnahmen waren zur Zeit der Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen nicht bekannt und konnten daher in der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ02 Der Mast 5-16 befindet sich in unmittelbarer Nähe der Baugrube für das neue Zugangsbauwerk der Autoreisezuganlage. Ursprünglich vorgesehen war eine Mastsicherung mittels Verkittungsinketion. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde diese Variante mit den ausführenden Firmen genauer planerisch ermittelt. Aufgrund der Aushärtezeit und der Mastbelastung durch die Oberleitungsanlage musste eine andere Variante geplant werden, um die betroffene Oberleitungsanlage nicht zu gefährden. Eine Mastversetzung war die einzig umsetzbare Lösung, um eine sichere Baufeldfreimachung für die Errichtung des Zugangsbauwerkes zu gewährleisten. Dadurch muss auch der Prellbock am Gleis 42 aus Sicherheitsgründen versetzt werden.
///
LÄ03 Aufgrund von aufgefundenen, in Betrieb befindlichen Kabeltrassen, die nicht in den Bestandsplänen dargestellt waren und auch nicht bei einer Spartenabfrage angezeigt wurden, muss die Lage von Schaltschränken und deren Zuleitung angepasst werden.
LÄ02 Der Mast 5-16 befindet sich in unmittelbarer Nähe der Baugrube für das neue Zugangsbauwerk der Autoreisezuganlage. Ursprünglich vorgesehen war eine Mastsicherung mittels Verkittungsinketion. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde diese Variante mit den ausführenden Firmen genauer planerisch ermittelt. Aufgrund der Aushärtezeit und der Mastbelastung durch die Oberleitungsanlage musste eine andere Variante geplant werden, um die betroffene Oberleitungsanlage nicht zu gefährden. Eine Mastversetzung war die einzig umsetzbare Lösung, um eine sichere Baufeldfreimachung für die Errichtung des Zugangsbauwerkes zu gewährleisten. Dadurch muss auch der Prellbock am Gleis 42 aus Sicherheitsgründen versetzt werden.
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LÄ03 Aufgrund von aufgefundenen, in Betrieb befindlichen Kabeltrassen, die nicht in den Bestandsplänen dargestellt waren und auch nicht bei einer Spartenabfrage angezeigt wurden, muss die Lage von Schaltschränken und deren Zuleitung angepasst werden.