05-540 - igs AS 22 Gehölzlieferung, LV 01 Gehölzlieferung

igs Internationale Gartenschau Hamburg 2013 GmbH

B 22 Welt der Kulturen - Lieferung von 257 Solitärgehölzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse
Menge oder Umfang: 257 Stk. Solitärgehölzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Pollhornbogen 18
Postleitzahl: 21107
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: info@igs-hamburg.de 📧
Telefon: +49 402263198-0 📞
Fax: +49 402263198-99 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 155-258113
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: 10/2011. Ende: 4/2012. IV.1.1) Verfahrensart: Bewerber sind bereits ausgewählt worden: nein. IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein. Bieter oder ihre Bevollmächtigten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: B 22 Welt der Kulturen - Lieferung von 257 Solitärgehölzen.
Referenznummer: OV-igs-254/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freie und Hansestadt Hamburg.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung des Kostenbeitrages unter Angabe des Aktenzeichens OV-igs-254/11 an folgendes Konto:
Empfänger: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, ZVA, Kontonummer: 375 202-205, BLZ 200 100 20, Geldinstitut: Postbank Hamburg, IBAN DE50 2001 0020 0375 2022 05, BIC PBMKDEFF200 Hamburg, Hinweis: Schecks und Briefmarken werden nicht angenommen. Bei Überweisungen bitte gleichzeitig Anforderungen an die Anschrift (gem. I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen)) senden. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-09-06 📅
Öffnungsort: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, ZVA, Zimmer E 231.
Ort des Eröffnungstermins: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, ZVA, Zimmer E 231.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: igs Internationale Gartenschau Hamburg 2013 GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Seelig
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, ZVA, Zimmer E 228
Postanschrift: Stadthausbrücke 8
Postleitzahl: 20355
Fax: +49 4042840-2554 📠
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, ZVA, Zimmer E 231

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-01-26 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV-igs-254/11
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 17-026433
Zusätzliche Informationen
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: 10/2011. Ende: 4/2012.
IV.1.1) Verfahrensart: Bewerber sind bereits ausgewählt worden: nein.
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein. Bieter oder ihre Bevollmächtigten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4042823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 155-258113 (2011-08-01)